Witten. . Ein 30-jähriger Schläger musste sich jetzt in Witten vor Gericht verantworten. Er behauptet, er werde ferngesteuert. Und zwar von der Bundeswehr.
Angeklagte, die andere Menschen schlagen, sitzen des Öfteren vor Gericht. Das Amtsgericht in Witten musste sich an diesem Mittwoch aber mit einem ungewöhnlichen Fall von Körperverletzung beschäftigen: Der Beschuldigte behauptet, er werde ferngesteuert.
Daran, dass der 30-Jährige im November 2013 einer Frau mit einer Gehhilfe auf den Kopf geschlagen hatte, gibt es keine Zweifel. Sie war gerade von ihrem Fahrrad abgestiegen, als ihr der entgegenkommende Wittener im Fischertalweg unvermittelt auf den Kopf schlug. Trotz Helm erlitt das Opfer Verletzungen. Das räumt auch der Angeklagte ein. Jedenfalls auf seine Art.
Angeklagter äußert wirre Vorstellungen
Er habe seit der Geburt zwei Chips im Kopf eingepflanzt, durch die er ferngesteuert werde, so der Hevener - und zwar von der Bundeswehr. Bei der Tat sei er körperlich gesteuert worden, nur geistig sei er voll anwesend gewesen. Die Bundeswehr habe also quasi befohlen, die Frau zu schlagen. Immer wieder äußert er wirre Vorstellungen. So stehe er mit der Bundeswehr in ständigem Kontakt, diese habe auch seine Wohnung verwüstet. Was dahinter stecke? „Rufen Sie die Bundeswehr an, klären Sie das mit denen“, meinte der 30-Jährige zu Richterin Dr. Barbara Monstadt.
Ein Gutachter bescheinigte ihm Wahnvorstellungen, er habe den Bezug zur Realität verloren. Er sei schuldunfähig. Hintergrund der Bundeswehr-Spinnereien und der schweren Straftaten - er hatte schon eine schwangere Frau in die Hüfte getreten - ist eine paranoide Schizophrenie. Ausgelöst wurde diese offenbar durch jahrelangen schweren Alkohol- und Drogenkonsum des Witteners. Eine Drogentherapie sei aber aussichtslos, so der psychiatrische Sachverständige, zu sehr sei der psychisch kranke Mann in seiner eigenen Welt gefangen.
Unterbringung in geschlossener Psychiatrie
In seinem Gutachten kommt der Experte zu dem Ergebnis, dass auch in Zukunft weitere schwere Straftaten von dem Angeklagten zu erwarten sind, „ohne dass man dafür eine Erklärung hat“. Mit anderen Worten: Falls der 30-Jährige wieder glauben sollte, jemanden verletzen zu müssen, weil es die Bundeswehr befehle, wird er das wahrscheinlich tun - mit möglicherweise noch schlimmeren Folgen für ahnungslose Passanten als in der Vergangenheit.
Damit die Allgemeinheit vor dem Angeklagten geschützt ist, ordnete das Gericht eine sofortige einstweilige Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an. Bis zum nächsten Prozess vor dem Landgericht: Weil eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung wahrscheinlich ist, verwies das Amtsgericht Witten den Fall nach Bochum.