Essen. . In die geschlossene Psychiatrie muss ein Essener, der SEK-Polizisten mit einer Axt angegriffen hatte. Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie.

Richter Andreas Labentz sprach den Angeklagten direkt an, erläuterte ausführlich das Urteil des Essener Schwurgerichtes. Doch den 36-Jährigen, der Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) mit einer Axt angegriffen hatte, erreichte er so nicht. Der Altenessener legte sofort im Anschluss Revision ein.

Dabei hatte das Gericht eigentlich zurückhaltend auf die Tat des Angeklagten reagiert. Auf drei Jahre und drei Monate Haft wegen Widerstandes und versuchter gefährlicher Körperverletzung erkannte die Kammer und ersparte ihm so das Etikett des versuchten Totschlags. Gleichzeitig wies sie ihn auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein, weil er weiterhin gefährlich ist und behandelt werden soll.

Polizisten bedroht

In der Nacht zum 28. Oktober 2014 hatte er in seiner Wohnung in Altenessen randaliert. Mutter und Oma retteten sich zu Nachbarn, alarmierten die Polizei. Doch schon zwei Polizisten, die an seiner Tür klopften, zeigte er die Axt. Auf das hinzugezogene SEK reagierte er keineswegs zurückhaltender. Nachdem die Beamten seine Wohnung gestürmt hatten, ging er auf sie mit der 80 Zentimeter langen Axt zu. Zwei gezielte Schüsse in Oberschenkel und Leistengegend stoppten ihn schließlich.

Vor Gericht hatte er jede Verantwortung bestritten. Die Axt hätte er zum Renovieren gebraucht, sagte er, außerdem sei die Polizei rechtswidrig in seiner Wohnung gewesen, weil er gar nicht randaliert hätte.

Das wies das Gericht zurück. Andreas Labentz: „Sie sind die Ursache für den Polizeieinsatz gewesen. Die Beamten kamen zur Gefahrenabwehr, der Einsatz war rechtmäßig und angemessen.“ Die Bedrohung sei heftig gewesen, immer habe der Angeklagte durch die geschlossene Tür den Polizisten gedroht, er werde ein Projektil durch die Tür jagen.

Kein versuchter Totschlag

Anders als in der Anklage geschildert, hätte sich aber in der Hauptverhandlung gezeigt, dass er keineswegs mit erhobener Axt, zur Tötung bereit, auf die Beamten zugegangen sei. Er habe die Axt vor der Brust getragen und zuschlagen wollen. Das sei als versuchte gefährliche Körperverletzung zu werten, sagte Labentz.

Im Mittelpunkt des Urteils stand aber die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Die Psychose, verstärkt durch den Konsum von Amphetaminen, habe die Aggression des Angeklagten gesteigert, stellte das Gericht fest. Eine Behandlung in der Psychiatrie müsse jetzt gegensteuern, so dass der Angeklagte irgendwann einmal wieder in die Freiheit entlassen werden könne.