Duisburg. Landgericht ordnete dauerhafte Unterbringung eines 35-jährigen Duisburgers an. Bei der Urteilsverkündung bedrohte der Angeklagte den Richter.
Ziemlich lautstark endete vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz ein Sicherungsverfahren gegen einen 35-jährigen Duisburger. Nachdem das Gericht das Urteil verkündet hatte, mit dem der 35-jährige Beschuldigte dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird, versuchte der, dem Vorsitzenden das Wort zu verbieten. Der Richter verkürzte die Urteilsbegründung schließlich, weil ihm der Versuch, seinerseits den Beschuldigten zu übertönen, auf Dauer zu anstrengend war.
Im September 2014 hatte der 35-jährige Duisburger zunächst seine Großmutter attackiert, weil die ihm kein Geld geben wollte. Einen Monat später sprühte er in einem Asia-Imbiss in Hamborn ohne jede Vorwarnung mit Pfefferspray um sich und verletzte einen Angestellten durch Messerstiche am Kopf und an der Hand. Bilder von der Tatwaffe, die bei der Attacke abgebrochen war, fanden sich in der Akte. Den Rest des Messers hatte der Zeuge überraschenderweise zu seiner Vernehmung vor Gericht mitgebracht: Die Spitze sei ihm aus dem Handwurzelknochen operiert worden, berichtete er.
Chronische Erkrankung seit 2001
In der Justizvollzugsanstalt Hamborn hatte der Beschuldigte schließlich im Januar 2015 einen Mitgefangenen mit einem Messer bedroht, weil der ihm keinen Kaffee bringen wollte. Das brachte ihm die Erkenntnis der Justiz ein, dass mit dem Mann etwas nicht stimme, und zog die umgehende vorläufige Unterbringung des 35-Jährigen in einem Landeskrankenhaus nach sich.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Beschuldigten gestern eine chronische psychische Erkrankung. Offenbar leide der 35-Jährige, der darauf besteht als Frau angesprochen zu werden und sich selbst als „Göttin“ bezeichnet, seit 14 Jahren unter paranoider Schizophrenie. Die sei auch für dessen sexuelle Identitätsprobleme verantwortlich, vor deren Hintergrund er sich regelmäßig angegriffen und verfolgt fühle. Zum Schutz der Allgemeinheit gebe es keinen anderen Weg als die Unterbringung des 35-Jährigen in einer psychiatrischen Anstalt. Dessen Familie hatte schon 2003 versucht, ihn unter Betreuung zu stellen, was aber vom Gesundheitsamt der Stadt abgelehnt wurde.
Der Beschuldigte quittierte das Urteil mit einem Wutausbruch. „Das ist alles falsch“, wiederholte er immer lauter werdend. Er gebot dem Vorsitzenden zu schweigen: „Sie haben die Verpflichtung, der Göttin zuzuhören.“ Für den Fall, dass bei seiner weiteren Behandlung etwas schief gehe, werde er sich am Richter rächen: „Dann töte ich sie in ihrem Bett.“ Zuvor will der 35-Jährige allerdings erst noch Revision einlegen.