Bochum-Wattenscheid. Bei der Wattenscheider Tafel mehren sich die Anfragen von Studenten, ob das Angebot der gemeinnützigen Hilfsorganisation auch für sie gelte. Immer öfter reicht das Geld aus Nebenjobs nicht für den Lebensunterhalt aus. Studenten sind rechtlich Sonderfälle, da sie nicht als arbeitslos geführt werden und deshalb keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Das vermeintlich „lockere Studentenleben“ wird mehr und mehr zur Nostalgie: „Wir erhalten verstärkt Anrufe von Studenten, die sich erkundigen, ob sie unsere Angebote nutzen könnten“, berichtet Manfred Baasner (70), ehrenamtlicher Leiter der Wattenscheider Tafel. „Allein die Anfrage tut weh“, so Baasner, der erschüttert ist, dass viele überhaupt nichts von dieser Möglichkeit wissen. „Die Studenten müssen nicht fragen, sie sollen einfach kommen! Natürlich helfen wir, es geht schließlich um die Zukunft des Landes und es darf nicht sein, dass diese allein dastehen.“
Das Problem ist Renate Frank nur allzu gut bekannt. Die 24-jährige Psychologie-Studentin musste sich ein Jahr lang ohne jegliche Unterstützung durchschlagen: „Da ich die Regelstudienzeit um ein Semester überschritten hatte und ein weiteres auf den Beginn des Masterstudiengangs warten musste, erhielt ich kein BAföG mehr.“ Eine Zeit, in der sie weiterhin für Verpflegung, Miete und die notwendigen Alltagsgegenstände aufkommen musste. Nebenjobs – an der RUB und als Assistenz eines Rollstuhlfahrers – reichten einfach nicht aus, um die Ausgaben zu decken.
„Es kostete Überwindung“
Zeit für ein Ehrenamt fand Frank dennoch: Seit April 2012 ist sie bei der Tafel aktiv, verbessert den Lebensstandard anderer. Baasner erinnert sich: „Anfangs hat sie sich nicht getraut, unsere Angebote auch für sich zu nutzen. Doch gerade dafür sind wir schließlich da.“ Renate Frank gesteht: „Es kostete Überwindung.“ Letztlich nahm sie die Unterstützung in Anspruch, die ihr woanders nicht geboten werden konnte. Das Problem: „Studenten sind Sonderfälle, da sie eben nicht als arbeitslos geführt werden und die gesetzlichen Regelungen daher nicht greifen. Deshalb hatte ich keinen Anspruch auf Sozialhilfe.“
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Anrufe und Besuche beim Sozialamt blieben erfolglos: „Obwohl ich teilweise weder Geld noch Essen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass man nichts für mich machen könne.“ Längst nicht die einzigen Schwierigkeiten: „GEZ-Gebühren werden übernommen, wenn man BAföG erhält. Fällt es weg, muss man folglich selbst aufkommen.“ Auch für dieses Paradoxon gibt es aktuell keine gesetzliche Sonderregelung. Mietpreiserhöhungen belasten ebenfalls, „da die staatliche Hilfe gleich bleibt.“ Die Tafel bietet daher neben Essen auch Kleidung und Möbel im Sozialen Warenhaus an. „Selbst Wohnungen können wir im Notfall schnell vermitteln“, ergänzt Baasner und hofft darauf, dass es sich schnell herumspricht.