Bochum-Wattenscheid. Der Rechtsstreit zwischen dem Betreiber einer Burger King-Filiale in Wattenscheid und dem Betriebsratsvorsitzenden wird zu einem Kleinkrieg. Das Arbeitsgericht Bochum hat jetzt eine Gütetermin angesetzt. Die Arbeitgeberin fordert 2100 Euro Lohn zurück. Der Beklagte kämpft auch dafür, seinen Lohn nicht mehr bar von der Chefin abholen zu müssen.
Ein weiterer Rechtsstreit für „Burger King“ steht an. Das teilte jetzt das Arbeitsgericht Bochum mit. Bei der 2. Kammer des Arbeitsgerichts findet am Dienstag, 13. August, um 13 Uhr in Saal 34 ein Gütetermin zwischen „Burger King“ und dem Betriebsratsvorsitzenden der Filiale am Dückerweg in Wattenscheid statt.
Laut Arbeitsgericht, verlange die Arbeitgeberin die Rückzahlung von Vergütungen in Höhe von über 2100 Euro. Dazu wirft sie dem Betriebsratsvorsitzenden vor, vermeintliche Betriebsratstätigkeit lediglich vorgeschoben zu haben, um nicht seiner arbeitsvertraglichen Arbeit nachgehen zu müssen, heißt es weiter.
Die für diese Zeiten zunächst gezahlte Vergütung habe der Betriebsratsvorsitzende nunmehr zurück zu erstatten, da tatsächlich gar keine Betriebsratsarbeit, jedenfalls nicht in diesem Umfang, erforderlich im Sinne des Gesetzes gewesen wäre. Der Betriebsratsvorsitzende habe darauf erwidert, dass er jeweils erforderliche Betriebsratsarbeit zu erledigen gehabt habe, so dass diese nach dem Gesetz wie seine „normale“ Arbeitszeit zu bezahlen sei.
In einer Widerklage macht der Betriebsratsvorsitzende geltend, seine Vergütung auch weiterhin bargeldlos auf sein Bankkonto überwiesen zu bekommen. Die Arbeitgeberin habe ihn darauf hingewiesen, dass er nunmehr sein Arbeitsentgelt in bar ausgezahlt bekomme, er möge es sich jeweils bei der Arbeitgeberin abholen. Dies verstoße seiner Ansicht nach jedoch gegen tarifliche Vorschriften. Zur Erinnerung: Der Betriebsrat meinte, der „Burger King“-Franchise-Nehmer Yi-Ko behindere unrechtmäßig seine Arbeit.