Inzwischen liefen rund „ein Dutzend Verfahren“ am Arbeitsgericht, heißt e. Nun luden der DGB, die Gastrogewerkschaft NGG und Marc Hessling (Anwalt des Betriebsrats) zur Pressekonferenz. Zur Vorgeschichte: Ende Juni räumte die Yi-Ko Holding in einem Memo, das der WAZ vorliegt, dem Betriebsrat pauschal die angemahnten Rechte ein und gab die Losung „Wir sind Burger King!“ aus, informierte aber zeitgleich, sie habe von Mobbing im Betrieb gehört. Die Position der NGG hierzu: In dieser Doppelbotschaft – ein Kollektiv zu schaffen, Einzelne aber anzuschwärzen – sehen die Arbeitnehmervertreter die sog. Methode Naujoks. Gegen einzelne Betriebsangehörige sei einfacher vorzugehen als gegen gesamte Betriebsräte, erklärte NGG-Sekretär Torsten Gebehart. Arbeitsrechtler Helmut Naujoks ist bundesweit bekannt geworden für sein Buch „Kündigung von Unkündbaren“, das u.a. als schrittweise Anleitung zur Demoralisierung unbequemer Firmenangehöriger lesbar ist.

Dass Naujoks’ Hamburger Kanzlei die Yi-Ko vertritt, geht aus Schreiben von Anfang Juli hervor, die der WAZ vorliegen. Jetzt versuche Yi-Ko, so Anwalt Marc Hessling, alle drei Betriebsräte zu kündigen. Aus der Filiale ist zu hören, die Kündigungsgründe seien „an den Haaren herbeigezogen“; auch das erwähnte Memo bzgl. Betriebsratsrechten werde nicht angewendet: Für die eingestempelte Betriebsratsarbeit verlange Yi-Ko (Besitzer der Filialen seit knapp drei Monaten) dreimal rund fünf Monatslöhne (dreimal um die 2000 Euro) Schadensersatz.

„Perfide“ an der beschriebenen Strategie, zu der es auch gehöre, dass die Schreiben gerne kurz vorm Wochenende zugestellt würden, sei – so Anwalt Hessling –, „dass sie rechtliche Erwägungen eigentlich komplett außen vor lässt und Arbeitnehmer stattdessen auf der psychologischen Ebene mürbe machen soll.“