Wattenscheid. . Vorwürfe, dass die Deponiefirma Becker auf der Thyssen-Halde in Wanne-Eickel und in alten Bergwerksschächten andere als die erlaubten Abfälle abgelagert haben soll, lassen auch in Günnigfeld die Alarmsirenen schrillen.
Besorgte Anwohner fragen sich nun, ob auf dieser von der Firma Becker betriebenen Deponie alles mit rechten Dingen zugegangen ist und wie es dort weitergeht. Der Betrieb der Deponie, das heißt die Annahme und Ablagerung von Abfällen, war bis zum 15. Juli 2009 befristet. Im Vorfeld hatte die Deponie immer wieder für Zündstoff bei besorgten Bürgern und Anwohnern gesorgt; bei den entnommenen Bodenproben wurden laut UWG teils deutliche Grenzwert-Überschreitungen festgestellt.
Die Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde für die Deponie wechselte im Frühjahr 2011 von der Bezirksregierung Arnsberg zur Umweltbehörde in Hagen als gemeinsame Untere Umweltbehörde für die Städte Bochum, Dortmund, Hagen. Deren Mitarbeiter, Friedrich Kelle, teilt auf Nachfrage mit, dass in Günnigfeld im Wesentlichen folgende Abfälle abgelagert wurden: „Bodenaushub, mineralische Reststoffe (aus Vorbehandlung), Bauschutt, Schlacken aus der Stahlindustrie und Baustoffreste, z.B. auf Gipsbasis. Sonstige Tätigkeiten auf der Deponie sind hier nicht bekannt. Es liegen uns derzeit keine Anträge oder Anfragen von Becker vor.“
In der Vergangenheit gab es seitens der Firma nicht konkretisierte Erweiterungsüberlegungen zur Nutzung des Schüttgebietes III (neben dem geschlossenen Bereich II im Gebiet Osterfeld-/Friedhofstraße gelegen), wobei die Planungen offenbar noch nicht abgeschlossen sind. Ein konkreter Nutzungsantrag, der dann genehmigt werden muss, wurde bislang nicht vorgelegt.
Besorgte Politiker und Anwohner hatten bereits die Sorge geäußert, ob in dem geplanten Erweiterungsbereich möglicherweise auch Abfälle mit höherem Schadstoffpotenzial gelagert werden könnten.
Die Stadt Bochum und die Firma Becker hatte sich kürzlich nach langem Tauziehen auf einen Grundstückstausch geeinigt, wodurch die Stadt dringend benötigte Flächen für den Bau des zweiten Teils der Ortsumgehung (zwischen Günnigfelder- und Ostpreußenstraße) erhielt und Becker im Gegenzug städtische Flächen bekam. Stadtbaurat Kratzsch hatte dazu kürzlich erklärt, dass für die Flächen, die Becker erhalten habe, keine Genehmigung für einen Deponiebetrieb vorliege. Diesbezügliche Überlegungen seien ihm nicht bekannt. Und falls die Firma dies beabsichtige sollte, müsste sie erst einen Antrag zur Genehmigung stellen.