Bochum. Bochumer Ordnungsamt schreitet nach Anwohnerbeschwerden über Lärm ein. Doch es gibt Forderungen nach einer flexibleren Regelung für Spielplätze.
Auf einem Spielplatz in Bochum-Günnigfeld schritt das Ordnungsamt ein. Anwohner hatten sich über Lärm beklagt, es war kurz nach 20 Uhr. Die Mitarbeiter forderten Eltern und Kinder auf, den Spielplatz zu verlassen. Mit dem Hinweis, der Spielplatz sei nur bis 20 Uhr geöffnet. Grund dafür waren nach Angaben der Mitarbeiter zahlreiche Beschwerden von Anwohnern der Parkallee.
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Stadt Bochum reagierte auf Anwohner-Beschwerden
Das passierte kürzlich auf dem Kinderspielplatz im Volkspark Günnigfeld: vor dem Umbau der Anlage, die derzeit kräftig als „Themenspielplatz Bergbau“ auf Vordermann gebracht wird. „Danach ist ja hier noch alles viel attraktiver als vorher. Und womöglich steigt dann in den Abendstunden die Besucherzahl und damit auch der Lärm“, sagt ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden will. Er weist darauf hin, dass der Spielplatz ab 20 Uhr auch häufig von Jugendlichen und Erwachsenen genutzt werde. „Es geht nicht darum, Kinder vom Spielplatz zu vertreiben, sondern um abendliche Besuchergruppen, die dort nicht hingehören und sich laut verhalten.“
Bochumer Grünen-Fraktion greift das Thema auf
Den kürzlichen Besuch des Bochumer Ordnungsamtes auf dem Günnigfelder Spielplatz hat nun die Grünen-Ratsfaktion thematisiert, nachdem sich ein Elternteil an die Politiker gewandt hatte. Die Fraktion fragte im Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung nach. „Gerade in den Sommermonaten nutzen viele Eltern mit ihren Kindern die Spielplätze der Stadt auch in den Abendstunden, auch weil an vielen Plätzen in den Mittags- und Nachmittagsstunden die Sonneneinstrahlung hoch ist“, so Oliver Buschmann von den Bochumer Grünen. „Auch haben bei weitem nicht alle Familien einen eigenen Garten. Die Nutzung der Spielplätze und Parkanlagen hat für die Lebensqualität der Bürger deshalb einen hohen Stellenwert.“
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Anfrage an die Stadt Bochum
Zur Grünen-Anfrage erklärt die Stadt Bochum: „Wenn es in den Sommermonaten zu Beschwerden aus der Nachbarschaft über Lärmbelästigung ausgehend von Spielplätzen kommt, werden die Besucher des Spielplatzes nach 20 Uhr freundlich gebeten, den Platz zu verlassen.“ In der Bochumer Sicherheitsverordnung steht unter Paragraf 15: „Der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen sowie Skateflächen ist von 8 bis 20 Uhr, längstens jedoch bis zum Einbruch der Dunkelheit, erlaubt.“
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Dazu erläutert die Stadt, dass der Paragraf wie folgt aufzufassen sei: „Der Aufenthalt ist bis spätestens 20 Uhr erlaubt. Sollte der Einbruch der Dunkelheit jedoch vor dieser Uhrzeit liegen, kann auch schon früher ein Aufenthalt auf den Spielplätzen untersagt sein.“ Es sei also zu beachten, „welches Ereignis zuerst eintritt. Hintergrund ist, dass in der Dunkelheit beispielsweise eine erhöhte Unfallgefahr besteht.“
Die Stadt weist auch darauf hin, dass der Spielplatz in Günnigfeld ab 20 Uhr häufig von Jugendlichen und Erwachsenen genutzt werde; darauf hätten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei dem besagten umstrittenen Besuch auch hingewiesen.
Überarbeitung der Bochumer Sicherheitsverordnung
Oliver Buschmann erklärt, dass bei der anstehenden Überarbeitung der Bochumer Sicherheitsverordnung eine flexiblere Regelung für den Besuch von Spielplätzen in den Abendstunden getroffen werden sollte. „Es wäre gut, nach Winter- und Sommermonaten zu unterscheiden. Im Sommer, wenn es abends länger hell ist, könnte man doch erlauben, Spielplätze für Kinder und deren Eltern bis 21 oder 21.30 Uhr zu nutzen.“
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