Bochum-Wattenscheid. Es gibt noch viele ungeklärte Fragen zur Umsiedelung der Kleingartenanlage Thiemannshof nach Höntrop. Dabei geht es um Geld und Erschließung.
Die Pächter der Kleingartenanlage Thiemannshof an der Essener Straße haben für Ende 2023 die Kündigung erhalten. Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) will das kontaminierte Gelände - wie berichtet - für eine Gewerbefläche nutzen. Den dortigen Kleingärtnern hat die Stadt Bochum den Umzug nach Höntrop angeboten. Dort soll auf der städtischen Freifläche am Herrenacker (Höhe Wattenscheider Hellweg) eine neue Kleingartenanlage mit 74 Parzellen entstehen.
Planung für neue Anlage in Bochum-Höntrop stockt
Doch die Planung für diese neue Anlage stockt, ein Umzug zum Kündigungstermin Ende 2023 ist illusorisch. Auch das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das alles ist Thema einer Anfrage der Fraktion UWG: Freie Bürger im städtischen Ausschuss für Planung und Grundstücke am 25. April. Dazu hat die Verwaltung Stellung bezogen. Der genaue Zeitpunkt der Umsiedlung steht laut Stadt Bochum „noch nicht fest. Es werden aktuell die Terminpläne aller beteiligten Fachämter abgestimmt“.
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Nicht geklärt bzw. sogar umstritten sind, so ist zu hören, Fragen zur Bewertung der Pächterparzellen im KGV Thiemannshof. Dabei gehen wohl die Meinungen darüber auseinander, was gezahlt werden soll und was die Kleingärtner für ihre über Jahrzehnte liebevoll gepflegten Gärten erwarten. Schließlich wurde hier sehr viel Eigenleistung und Geld investiert.
KGV Thiemannshof: Entschädigung noch nicht geklärt
Bis zum heutigen Tag haben die Pächter der Anlage noch keine Informationen über eine Entschädigung. Auch ist nicht bekannt, in welcher Höhe Einstandskosten auf dem Gelände Herrenacker den Pächtern entstehen werden. Die bei der Stadt Bochum angesiedelte Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat die Bewertung der Parzellen durchgeführt.
Als Bewertungsgrundlage dafür diente, so die Stadt, „die vom Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. entwickelte Richtlinie für Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstige Einrichtungen in Kleingärten“. Da der Abschlussbericht sich noch in Arbeit befinde, „kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht verbindlich mitgeteilt werden, wann die Pächter mit einem Bescheid rechnen können“.
„Was uns stutzig gemacht hat, ist, dass aktuell nur 30 Pächter vom Thiemannshof (von 64) interessiert sind, zum zukünftigen Standort in Höntrop umzuziehen. Da stellt sich gleich eine weitere Frage, inwieweit der groß angelegte Neubau in Höntrop überhaupt sinnvoll ist“, so UWG-Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Winkler.
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Zur Frage, ob in Höntrop alle erforderlichen Maßnahmen bezüglich der angrenzenden Grundstücke im zukünftigen Kleingartenumfeld geklärt seien, heißt es vom Bochumer Umwelt- und Grünflächenamt: „Neben der Erschließung der geplanten Kleingartenanlage über die Straße Herrenacker sind zudem die Offenlegung des Bachlaufes Westseifen und die Aufforstung einer Waldfläche geplant. Die Offenlegung des Bachlaufes erfolgt westlich angrenzend an die geplante Kleingartenanlage. Daran anschließend erfolgt die Aufforstung der Waldfläche in Richtung des Friedhofs Höntrop. Alle Planungen befinden sich derzeit in Bearbeitung.“
Erschließungsfragen abklären in Wattenscheid-Höntrop
Der Höntroper CDU-Ratsherr Julian Meischein betont, dass die Zufahrtssituation für die neue Anlage überdacht werden müsse. Bisher war nur von einer Zufahrt vom Wattenscheider Hellweg in Höhe des Rewe-Marktes aus die Rede; er schlägt eine alternative Zufahrtsmöglichkeit über den Bereich „Fröhliche Morgensonne“ vor. Und mit Blick auf den Kündigungstermin Ende 2023 sagt er: „So lange nicht alle Fragen geklärt sind, hat die WEG zugesichert, dass alle Pächter dort weiter bleiben können.“ Angesichts der langen Warteliste für einen Kleingarten in Bochum sei es wichtig, das Verfahren zum Neubau in Höntrop zügig abzuschließen.