Bochum-Höntrop/Goldhamme. In der Nähe des Wattenscheider Hellwegs soll eine Fläche zur Umsiedlung der Kleingartenanlage Thiemannshof genutzt werden. Wegen Altlasten.

Es geht dabei in Wattenscheid-Höntrop um den Bereich gegenüber vom Rewe-Markt zwischen Herrenacker und Friedhof, um ein neues Quartier für die Kleingärten anzulegen. Das ist Thema in der Bezirksvertretung Wattenscheid am 11. Mai.

Thema im Bezirk Wattenscheid

Dafür soll der Bebauungsplan 1021 Herrenacker aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung der Kleingartenanlage Thiemannshof zu schaffen und die Erschließung über die Straße Herrenacker zu sichern. Zudem soll die westlich angrenzende Fläche als Kompensationsmaßnahme für eine Waldaufforstung mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden.

Bei dem Plangebiet handelt es sich gegenwärtig überwiegend um eine unbebaute landwirtschaftlich genutzte Fläche, die bisher als Erweiterung des Friedhofs Höntrop vorgesehen war. Die Fläche der Kleingartenanlage Thiemannshof südlich der Essener Straße in Goldhamme stellt eine Teilfläche des Altstandortes der ehemaligen Zeche und Kokerei Engelsburg dar und wird im Altlastenkataster geführt.

Altlasten gefunden

Die Kleingartenanlage wurde von 2015 bis 2017 nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingehend untersucht. Der Boden sei punktuell belastet, so dass von der Unteren Bodenschutzbehörde Handlungs- und Nutzungsempfehlungen für die Kleingärtner ausgesprochen wurden.

Erschließung über den Herrenacker

In dem Planbereich sollen durch den Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 30.000 qm großen Kleingartenanlage an der Straße Herrenacker geschaffen werden. Dies ist auch Thema im Planungsausschuss.

Die städtebauliche Nutzungskonzeption sieht rund 64 Parzellen mit jeweils ca. 300 qm Nutzfläche vor. Darüber hinaus ist ein Vereinshaus mit angrenzender Freifläche sowie ein Parkplatz mit den erforderlichen Pkw-Stellplätzen und Fahrradstellplätzen geplant. Die Erschließung der Kleingartenanlage sowie des Parkplatzes soll über den Herrenacker erfolgen. Zudem ist ein Kinderspielplatz geplant.

Diese Fläche ist im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Sie soll künftig unter Berücksichtigung der Sanierungsauflagen für gewerbliche Zwecke saniert werden. Vor dem Hintergrund dieser Vorbelastungssituation sowie der künftigen gewerblichen Entwicklungsabsichten des Standorts muss laut Stadt die Kleingartenanlage Thiemannshof verlagert werden.

Verlagerung nötig

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den betroffenen Kleingärtnern eine Bedarfsabfrage durchgeführt und die künftigen Flächenbedarfe eines Ersatzstandortsermittelt. Bei der Entscheidung über den künftigen Standort zur Verlagerung der Kleingartenanlage wurden neben den städtebaulichen Kriterien wie die Flächengröße, die Verfügbarkeit, die Flächennutzung, die Lage und die Erreichbarkeit auch die planungsrechtlichen Vorgaben ermittelt und bewertet.

Herrenacker als neues Quartier

Im Ergebnis wurde die vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche Westseifen westlich der Straße Herrenacker als geeigneter Standort definiert. Das Gespräch mit dem Stadtverband der Kleingärtner hat bereits am 8. April 2021 stattgefunden. „Den Ersatzstandort Herrenacker unterstützt der Stadtverband“, so die Stadt Bochum.

Das rund fünf Hektar große Plangebiet liegt in Höntrop. Es wird begrenzt durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Norden, die Straße Herrenacker im Osten, die rückwärtigen Grundstücksgrenzen des Gartenbaubetriebs mit Wohnnutzung am Herrenacker 101 im Süden sowie den angrenzenden Friedhof Höntrop im Westen. Der überwiegende Teil des Plangebiets wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerland genutzt.