Bochum-Wattenscheid. Das Urteil gegen den Priester im Ruhestand wegen Missbrauchsvergehens ist rechtskräftig. Im Ruhestand arbeitete er in Wattenscheid
Das im November 2020 vom Kirchengericht des Erzbistums Köln gefällte Urteil gegen den Ruhestandsgeistlichen A. wegen Missbrauchsvergehen ist rechtskräftig. Das hat die Glaubenskongregation in Rom bestätigt. Kardinal Woelki hat A. aus dem Klerikerstand entlassen. Damit hat der heute 87-jährige A. die schärfste Strafe erhalten, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsieht.
Trotz Verurteilungen durch staatliche Gerichte war A. im Erzbistum Köln sowie in den Bistümern Münster und Essen als Seelsorger tätig und hat sich in mehreren Fällen der sexualisierten Gewalt schuldig gemacht. Er hat in Essen-Kettwig, Münster und Recklinghausen gearbeitet. Nach seiner Pensionierung 2002 wirkte er bis 2015 als „Ruhestandsgeistlicher“ in der Gemeinde St. Joseph in Wattenscheid (Pfarrei St. Gertrud).
Kardinal entschuldigt sich bei Wattenscheider Gemeinde
Der Generalvikar des Erzbischofs von Köln, Dr. Markus Hofmann, stellt fest: „Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand kommt das kirchenrechtliche Verfahren in diesem Fall endlich zum Abschluss. Es wurde die schwerste Kirchenstrafe für Kleriker verhängt, was das erschütternde Ausmaß des angerichteten Unheils deutlich macht.“
Kardinal Woelki erklärt: „Ich hoffe, dass dieses deutliche Urteil für die Betroffenen ein Stück Gerechtigkeit schafft.“ Er hatte A. per Dekret die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt. Grund war die Einleitung des kirchlichen Strafverfahrens durch den Erzbischof aufgrund der in der Vergangenheit gemeldeten Vorwürfe. Auf Grundlage eines Sondergutachtens wurde der Fall der Glaubenskongregation in Rom gemeldet, die ihrerseits mitteilte, dass von der Verjährung abgesehen und ein Strafprozess aufgenommen werden soll.
Verlust aller Rechte und Privilegien als Folge
Die unabhängige Untersuchung von Prof. Gercke wird bis zum 18. März die Verantwortlichkeiten in diesem Fall klären.
Mit dieser Strafe, der Entlassung aus dem Klerikerstand, verliert A. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien.
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