Wattenscheid-Leithe. Jahrelang stritt Niko Werdehausen um die Zufahrt an der Ückendorfer Straße. Falschparker blockierten immer wieder seine Kundenparkplätze im Hof.
Niko Werdehausen hat es mit großen Hinweisschildern „Zufahrt freihalten“ am Hoftor neben seinem Kiosk „Nikos Büdchen“ an der Ückendorfer Straße versucht. Er hat immer wieder Diskussionen mit uneinsichtigen Falschparkern geführt und schließlich die Firma Park Collect eingeschaltet, die den Streit mit den Unbelehrbaren übernahm und jeweils bis zu 40 Euro bei Verstößen abrechnete und eintrieb. Begonnen hat diese Geschichte vor gut sechs Jahren, und nun hat sie ein weiteres Kapitel erreicht.
Per förmlichem Gestattungsvertrag - gegen Gebühr - darf der Gewerbetreibende nun die Einfahrt auf den Hof mit zwei Pflanzkübeln freihalten. Aus schierer Not hatte er das immer wieder mit seinem eigenen Pkw gemacht. Denn die Falschparker ließen sich nicht einmal von den Bußgeldern abschrecken.
Der Ärger beschäftigte die Ämter
Dabei musste Werdehausen Stellflächen auf dem Hof nachweisen, als er mit dem Kiosk mit Paketshop hier kurz vor der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen begann. Zuvor war hier noch ein Antiquitätenhandel ansässig.
Der Ärger um Wildparker zog Kreise. Denn Werdehausen wurde beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt vorstellig, um die Situation zu ändern. Der Außendienst der Verkehrsüberwachung hatte ein Auge auf diese besondere Stelle und ahndete die Ordnungswidrigkeiten. Ein Ende war allerdings nicht in Sicht, die Stadtverwaltung sah keine Möglichkeit dauerhaft Abhilfe zu schaffen.
Immer wieder schrillte sogar das Signal der Straßenbahn in der engen Straßenschlucht, wenn Werdehausen bei Ladevorgängen wieder einmal auf der Straße parken musste, weil am Randstein ein fremder Wagen stand.
Exakte Position und Abmessungen
In die Schlagzeilen geriet der Kiosk dann, als eine Seniorin einen Bußgeldbescheid bekam. Dennoch: Auch sie hatte ihren Pkw entgegen der deutlichen Hinweise in die Einfahrt abgestellt.
Schließlich hatte das Tiefbauamt auf Nachfrage der UWG in der Bezirksvertretung ein Einsehen und erteilte Werdehausen die Genehmigung, die Einfahrt mit den Holzcontainern zu versehen. Dazu musste er die genauen Abmessungen der vorgesehenen Pflanzkübel angeben sowie die Position im Straßenraum.
Die ungewohnte Situation will der Kiosk-Betreiber, der „hart an seiner Belastungsgrenze ist“, wie Ehefrau Heike augenrollend beschreibt, nun noch deutlicher kenntlich machen.
Die Pflanzkübel sollen nun noch zusätzlich mit auffälligen, reflektierenden Streifen versehen werden. „Sie haben aber schon Wirkung gezeigt“, schildert Heike Werdehausen, „die scheinen ja doch besser bemerkt zu werden als die Schilder oder der abgesenkte Bordstein.“
Vor allem können die Kundenparkplätze auf dem Hof, die schließlich eigens gepachtet und nachgewiesen werden mussten, nach sechs Jahren auch benutzt werden.
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Gestatten mit Vertrag
Ein Gestattungsvertrag regelt Nutzungsrechte und kommt häufiger vor, wenn Energieversorger oder Unternehmen auf dem Telekommunikationssektor zum Beispiel Leitungen auf Privatgrundstücken verlegen oder Anlagen bauen wollen.
Dazu muss der Eigentümer sein Einverständnis erklären und die Nutzung förmlich „dulden“. Weiter muss er dafür sorgen, dass zum Beispiel Kabel nicht beschädigt werden. Die Unternehmen müssen für Schäden aus der Nutzung aufkommen.
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