Marl. Für ihren brutalen Überfall vor der Diskothek Galaxy in Marl sind drei junge Männer im Alter von 18, 19 und 20 Jahren zu sechs Monaten Jugendstrafe zur Bewährung, 750 Euro Schmerzensgeld und 100 Arbeitsstunden verurteilt worden. Vor Gericht entschuldigten sich die Täter für ihre grundlose Tat im Alkoholrausch.

Das war menschenverachtend und ganz grausam. Auch Richterin Brigitte Waab kann es kaum fassen, wozu die Angeklagten fähig waren, als sie am frühen Morgen des 14. Juli 2013 die Diskothek Galaxy verlassen. Von Wodka und Whisky ihrer Sinne beraubt, suchen die drei jungen Männer nur eins: Streit.

Das Opfer ist schnell gefunden. Rainer B. (Name geändert) muss das zufällige Zusammentreffen mit den drei jungen Männern teuer bezahlen. Grundlos und brutal schlagen und treten sie in jener Nacht auf den angehenden Abiturienten ein.

Opfer leidet immer noch unter Nachwirkungen

Der 23-Jährige erleidet Prellungen am ganzen Körper und einen doppelten Kieferbruch. Nach seiner Operation im Krankenhaus kann Rainer B. acht Wochen lang nur flüssige Nahrung zu sich nehmen. Über Kopfschmerzen klagt er noch heute, schon in Kürze steht eine zweite Operation an.

Die Täter, drei junge Marler im Alter von 18, 19 und 20 Jahren, nehmen kleinlaut auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts Platz. Den Blick zum Boden gerichtet, hören sie, was Staatsanwalt Andreas Hos ihnen vorwirft: "Das war eine gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung." Begangen "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung", wie es im Juristendeutsch heißt.

Täter entschuldigen sich vor Gericht

Wie brutale Schläger sehen die drei Angeklagten nicht aus. Im Gegenteil. Jeder im Saal fragt sich, warum die brav und artig wirkenden Angeklagten am Morgen des 14. Julis 2013 so ausgerastet sind. "Schlampe, Hure" - mit diesen Wörtern sollen sie die Freundin des Opfers beleidigt haben, bevor sie dann zuschlugen und mehrfach gegen den Kopf des bereits am Boden liegenden jungen Mannes traten.

"Ich weiß nicht, was mit uns geschehen ist. Für die Tat habe ich keine Erklärung", sagt einer der Angeklagten. Sie seien nicht mehr Herr ihrer Sinne gewesen, äußern sich die beiden Mitangeklagten. Alle drei entschuldigen sich noch während der Verhandlung per Handschlag bei Rainer B.

Bewährungsstrafe, Arbeitsstunden und Schmerzengeld

Das reumütige Geständnis und die Entschuldigung wertet das Gericht später als strafmildernd. Staatsanwalt Andreas Hos fordert für jeden der drei Angeklagten eine achtmonatige Jugendstrafe zur Bewährung, Arbeitsstunden und die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von je 750 Euro.

Ohne die "äußerst brutale Tat" (O-Ton des Staatsanwaltes) zu beschönigen, appellieren die drei Verteidiger Tom Bub, Ralf Brinkmann und Tim F. Schubert an das Gericht, es bei der Zahlung eines Schmerzensgeldes und der Auflage von Arbeitsstunden zu belassen - um die Berufsausbildung der Angeklagten nicht zu gefährden.

Darauf lässt sich das Jugendschöffengericht nicht ein und behandelt bei seinem Urteil alle drei Angeklagten gleich: sechs Monate Jugendstrafe zur Bewährung, 750 Euro Schmerzensgeld, zahlbar in Raten, und 100 Arbeitsstunden. Noch nicht abgerechnet sind die Krankenhaus- und Arztkosten.