Datteln. . Der Tod einer 18-jährigen Waltroperin, die im Mai von einer Schaukel auf einem Spielplatz erschlagen wurde, könnte ein unvorhersehbares Unglück gewesen sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten und entlastet damit die Stadt Datteln. Die Untersuchungen gehen weiter.
Der tragische Tod einer 18-jährigen Waltroperin auf dem Spielplatz in Meckinghoven am 26. Mai könnte ein unvorhersehbares Unglück gewesen sein. Das ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum die Kernaussage des jetzt vorliegenden Expertengutachtens. Die Spielplatzkontrolleure der Stadt Datteln werden durch das Gutachten entlastet.
An jenem schicksalhaften Maiabend brach ein sechs Meter langer Schaukelpfosten unterhalb der Grasnarbe ab, fiel um und begrub die junge Frau unter sich. Die 18-Jährige starb an der Unglücksstelle.
Zwei Monate Wartezeit
Die Frage, warum der offenkundig morsche Pfosten der Tellerschaukel trotz zuvor erfolgter Sicherheitskontrollen durch Mitarbeiter der Stadt Datteln unentdeckt blieb, beschäftigt seitdem Ermittlungsbehörden und Öffentlichkeit. Das von der Staatsanwaltschaft Bochum in Auftrag gegebene Gutachten ließ zwei Monate auf sich warten.
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In dieser Zeit ist der Gutachter zu der Erkenntnis gekommen, dass die morsche Stelle des Standpfostens zu tief im Boden gewesen sei, um bei der gründlichen Jahresinspektion am 5. Juli 2012 durch Mitarbeiter der Stadt Datteln hätte entdeckt werden können. Dies bestätigte Staatsanwalt Dr. Christian Kuhnert am Donnerstag.
Bei einer späteren Kontrolle des Meckinghover Spielplatzes zwei Tage vor dem Unglück habe es sich um eine turnusmäßige Funktionskontrolle der Spielgeräte gehandelt. Gutachterlich geprüft werden soll nach Informationen der Staatsanwaltschaft jetzt noch, ob es einen Herstellungsfehler oder einen Installationsfehler gegeben hat.