Haltern am See. . Der geplante Römerpark “Aliso“ hinter dem Westfälischen Römermuseum in Haltern am See steht auf der Kippe. Grund dafür sind Kürzungspläne der NRW-Landesregierung bei Kulturprojekten. Für Haltern hätte das dramatische Folgen, auch bei anderen Bauvorhaben.

Nordrhein-Westfalen plant die Mittelstreichung für die Archäologie. Für Haltern am See hätte das dramatische Folgen. Nicht nur, dass Baugenehmigungen auf dem Stadtgebiet viel häufiger versagt blieben bzw. in die Warteschleife gingen, auch der geplante Römerpark „Aliso“ hinter dem Westfälischen Römermuseum würde auf Eis gelegt.

33 Punkte listet Prof. Dr. Michael Rind, Chefarchäologe des LWL, in seiner Stellungnahme gegen die geplante Kürzung der Landesmittel auf. Denn: Die rot-grüne Landesregierung will nicht nur kürzen, sondern Tabula rasa machen. Bis 2015 sollen die Mittel auf null gefahren werden. „Unser ganzes operatives Tagesgeschäft läge am Boden“, beschreibt Rind die Folgen. Schon heute werde der größte Teil der Kosten für Ausgrabungen von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen bestritten.

Nur der erste Bauabschnitt für Römerpark in Haltern ist gesichert

Vor fast 114 Jahren begann in Haltern am See die erste archäologische Untersuchung der römischen Militäranlagen. Heute gilt der Fundort Haltern am See als der größte und am besten erforschte Militärstandort des gesamten Römischen Reiches aus der Zeit um Christi Geburt. Hier wurde auch die moderne Ausgrabungstechnik zu international gültigen Standards weiterentwickelt. Nicht nur die Münsteraner Archäologen reagieren entsetzt auf die Kürzung.

Zwar sind die Mittel für den Bauabschnitt I des Römerparks gesichert, doch „ohne die Landesmittel ist die Zukunft für den Bauabschnitt II offen“, so Chefarchäologe Rind. Grundstücke müssen noch erworben werden, Bagger, studentische Hilfskräfte und Grabungshelfer bezahlt werden.

Offen ist auch, wie es zukünftig um Baugebiete in der Stadt bestellt ist. Das Land schreibt nämlich vor, dass bei größeren Bauprojekten untersucht werden muss, ob sich bedeutende Denkmäler im Boden befinden. Um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, könnten Bauherren in spe Wartezeiten drohen.

Es droht ein Kahlschlag

Zwar sieht ein Gesetzesentwurf in NRW vor, dass nach dem Verursacherprinzip in Zukunft die Bauherren diese Grabungen finanzieren müssen. Aber erstens ist das Gesetz noch nicht beschlossen, und zweitens enden die Kosten nicht mit der Ausgrabung. „Die Auswertung von Altgrabungen ist dann nicht mehr durchführbar“, so der Archäologe. „Die Mittelkürzung bedeutet auch, dass die Basisarbeit für kulturelle Leuchtturmprojekte verloren ginge.“ Damit verbunden ist ein Rattenschwanz: fehlende Tagungen, Verlust des wissenschaftlichen Ansehens, Verlust der Kommunalarchäologie etc. Kurz: Kahlschlag.