Essen/Marl. . Drogen und Waffen sind strafrechtlich eine gefährliche Kombination. Das musste am Freitag der 35 Jahre alte Marler Günter D. lernen, als er vom Landgericht Essen wegen vergleichsweise geringer Rauschgiftmengen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Sein Pech war ein Samurai-Schwert.
Bewaffneter Drogenhandel heißt das Delikt, wenn eine Waffe griffbereit am „Arbeitsplatz“ des Dealers liegt. In diesen Fällen liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren Gefängnis. Zufällig war Günter D. am 25. Oktober auf der Pommernstraße in Marl in eine Verkehrskontrolle geraten. Dass er keinen Führerschein hat, kam schnell heraus. Gefährlicher für ihn war, dass die Polizisten eine Schreckschusspistole und kleinere Mengen Drogen fanden. Kurz darauf durchsuchte die Polizei seine Wohnung und fand 2600 Gramm Amphetamine, 830 Ecstasy-Pillen sowie 1500 Gramm Streckmittel. Und das griffbereit auf einem Tisch abgelegte Samurai-Schwert.
Schuld von sich gewiesen
Im Prozess vor der XVI. Strafkammer bestritt der Angeklagte fast jede Schuld. Die Drogen und die Schusswaffe gehörten tatsächlich einem Kumpel. Und das Samurai-Schwert? „Ich sammle Schwerter“, erklärte der Arbeitslose. Staatsanwalt Thomas Holz wunderte sich, dass die Sammlung aus nur einem Schwert besteht. Und das Gericht kündigte an, dass nun wohl Zeugen gehört werden müssten, um die Schuld des Angeklagten aufzuklären.
Nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen ging es danach aber schnell zu Ende. Verteidiger Hans Reinhard räumte für den Angeklagten die Vorwürfe ein. Staatsanwalt Holz beantragte fünfeinhalb Jahre Haft, Verteidiger Reinhard schloss sich an und Richter Martin Hahnemann verkündete genau diese fünfeinhalb Jahre Haft als Urteil der Kammer. Von einer Absprache, einem Deal, sprach niemand. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass Absprachen nicht im Protokoll vermerkt werden, nur um ein Urteil rechtskräftig werden zu lassen. Bei einer Absprache hätte der Angeklagte noch eine Woche Zeit zu überlegen, ob er Revision einlegt. Aber von einer Absprache hatte jetzt offiziell niemand gesprochen.
Er ärgere sich immer, dass er für so blöd gehalten werde, kommentierte Richter Hahnemann die erste Version des Angeklagten, in der sich dieser als eher unschuldig bezeichnete. Angesichts einer Wohnung, in der selbst der Kühlschrank mit Drogen vollgepackt gewesen sei, spreche ja wohl alles für die Verantwortung des Angeklagten.