Recklinghausen. Mann aus Marl bekam Post von einer Anwaltskanzlei und sollte 4800 Euro zahlen. Dabei habe er keine urheberrechtlich geschützten Daten heruntergeladen, sagt der 27-Jährige. 230 Verfahren wegen Urheberrechtsverstößen gab es 2011 vor dem Landgericht Bochum.

Online-Tauschbörsen erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele der Inhalte, die bei Tauschbörsen wie „Bearshare,“ „Bittorrent“ und Co. angeboten werden, verstoßen aber gegen geltendes Urheberrecht. Dagegen geht die Musik- und Filmindustrie massiv vor. Spezialisierte Anwaltskanzleien verschicken in Firmen-Auftrag Abmahnungen. Wer so einen „bösen“ Brief im Postkasten findet, schaut oft dumm aus der Wäsche.

So auch Marc P. (Name geändert) aus Marl. Der 27-Jährige erhielt im Dezember letzten Jahres ein Schreiben einer Anwaltskanzlei: „Ich bin fast hinten übergekippt. Die Kanzlei forderte mich auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 4800 Euro als Vergleichsbetrag zu zahlen.“ Der Marler war zunächst völlig geschockt. „Sollte ich nicht einwilligen, würde vor Gericht der gesamte Streitwert in Höhe von 420 000 Euro eingeklagt werden. Das ist natürlich eine unbezahlbare Summe für mich“, erzählt der Angestellte im Öffentlichen Dienst. „Ich habe nix verbrochen und erst recht keine urheberrechtlich geschützten Dateien heruntergeladen.“

Für Marcs Anwältin Barbara Rudnick, Expertin für IT-Recht aus Recklinghausen, ist das nicht der erste Fall: „Wir betreuen derzeit rund 500 Mandanten, die ähnliche Abmahnungen erhalten haben.“ Bis vor das Gericht musste die Fachanwältin bislang aber mit keinem ihrer Mandanten ziehen. Sie rät Betroffenen grundsätzlich, das Schreiben ernst zu nehmen und den richtigen Fachanwalt aufzusuchen. „Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung un­terzeichnen, das gilt als Schuldeingeständnis.“

230 Verfahren vor dem Landgericht Bochum

2011 gab es alleine vor dem Landgericht Bochum, welches in Sachen Urheberrechtsverstöße für die Vest-Städte Datteln, Herten, Recklinghausen und Waltrop zuständig ist, rund 230 Verfahren. Die Frage, ob Abmahnungen wie im Fall von Marc P. gerechtfertigt sind, ist schwer zu beantworten. Nicht immer ist klar, ob der Angemahnte wirklich schuldig ist. Denn oft verschicken Kanzleien die Abmahnungen auch „auf gut Glück“.

Im Moment wartet der Marler noch auf die Reaktion der gegnerischen Kanzlei. Und was sagen die Künstler selbst zum großen Klau übers Internet? Der Marler Chris Kramer sieht das Thema sehr kritisch. „Für viele Leute ist es heutzutage selbstverständlich, Musik aus dem Internet herunter zu laden. Solche Menschen haben für mich einfach keinen Respekt vor dem geistigen Eigentum der Künstler“, erzählt der bekannte Blues-Musiker. Dieses Verhalten mache ihn „sehr traurig“.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Datei, die er herunterlädt, legal ist, kann auch auf kostenlose sowie kostenpflichtige Dienste zurückgreifen.

In den Genuss von guter Musik zu kommen, muss keine kostspielige Angelegenheit sein. Auf Musik-Portalen wie lastfm.de können Benutzer sich registrieren und online Hunderttausende Songs kostenlos hören. Die Nachteile: ohne Internetverbindung geht nichts, und nicht immer sind alle gewünschten Titel auch verfügbar.