Velbert. Auf den Straßen in Velbert hat der 28-Jährige für Angst und Schrecken gesorgt und Mitbewohner mit dem Tode bedroht. Jetzt muss er in die Klinik.

Die Serie von Gewalt auf offener Straße in der Velberter City hatte für Entsetzen gesorgt. Die Opfer der Übergriffe leiden teils bis heute unter Angst. In einem städtischen Wohnheim bedrohte er laut Zeugen einen Mitbewohner: Er werde ihm den Kopf abschneiden. Als schuldunfähiger Täter muss ein 28 Jahre alter Mann nun auf Dauer in eine besonders gesicherte, psychiatrische Klinik. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

„Krankheitseinsicht fehlt total“

Das Urteil gilt, bis der Mann nach ärztlichen Maßstäben nicht mehr gemeingefährlich ist. Das Fazit des vorsitzenden Richters in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Die Grundlage für alles Weitere ist die Krankheitseinsicht - und die fehlt total.“

Für den Prozess war der Mann bereits vorläufig in eine Klinik eingewiesen. Sein Hintergrund ist eine psychische Erkrankung. Laut einem Gerichtsarzt lebt er in einer eigenen Welt. Im Prozess hat der 28-Jährige die Taten bestritten: „Ich war nicht in Velbert. Ich habe damit nichts zu tun.“ Unabhängige Zeugen haben ihn jedoch identifiziert.

„Opfer leidet noch immer unter den Übergriffen“

Das Gericht stellte zwei der Abläufe vor der Festnahme des Mannes im Februar 2024 heraus: Er habe eine Passantin auf offener Straße bespuckt, geschlagen und auf die Fahrbahn geschubst, dass sie stürzte. Autofahrer wichen aus, um sie nicht schwer zu verletzen. Der Richter verdeutlichte: „Sie leidet immer noch unter dem Übergriff.“

Chronologie

Die ersten Taten im Prozess datieren aus September 2022. Bis März 2023 häuften sich die Anzeigen gegen den 28-Jährigen. Im Februar 2024 wies ihn das Landgericht für die Verhandlung vorläufig in eine Klinik ein.

Der 28-Jährige ist Iraner, alleinstehend und 2018 nach Deutschland gekommen. In Velbert hielt er sich zeitweise in einem Heim für asylsuchende Personen auf.

Ein älterer Zeuge habe sichtlich im Gericht die Tat noch einmal durchlitten, die er auf dem Parkplatz eines Ladenzentrums erleben musste: Der 28-Jährige sei ihm von hinten in den Rücken gesprungen.

Bierflasche aus dem Fenster geworfen

Bei anderen Begebenheiten geht es um Würfe von Bierflaschen aus einem Wohnheim auf die Straße und das Werfen eines Steins auf ein Auto an einer Ampel. Auf einem Spielplatz am Nordpark soll der Mann mit einem Stock vor einer Frau mit Kind „herumgefuchtelt“ haben. Das habe er beendet, nachdem sie ihn angeschrien habe. In diesem Fall wurde niemand verletzt.

Bei der drastischen Drohung mit Enthauptung in einem Wohnheim soll Streit mit dem geschädigten Zimmernachbarn vorausgegangen sein: über Aufräumen und Sauberkeit. Bei den übrigen Taten war das gemeinsame Merkmal, laut Zeugen: Ein Auslöser sei nicht erkennbar gewesen. Von den Umstehenden habe niemand den Mann erreichen können.

Die Richter am Wuppertaler Landgericht wiesen den Angeklagten in eine psychiatrische Klinik ein.
Die Richter am Wuppertaler Landgericht wiesen den Angeklagten in eine psychiatrische Klinik ein. © FUNKE Foto Services | Jakob Studnar

Die Polizei kam regelmäßig

Regelmäßig kam die Polizei und brachte den Beschuldigten in eine Klinik. Ärzten zufolge sprach er schnell auf Medikamente an. In der Folge wurde er entlassen. Ohne Arznei habe sich sein Zustand aber binnen Tagen erneut verschlechtert.

Die dauerhafte Klinik-Unterbringung hatte der Staatsanwalt beantragt. Zur fehlenden Einsicht des 28-Jährigen in seine Erkrankung stellte er fest: „Er sieht sich als Opfer eines Komplotts.“

Verteidiger schloss sich dem Antrag an

Dem Antrag schloss sich der Verteidiger des Mannes an: „Er hat mir heute morgen noch gesagt: Alles, was die Zeugen sagen, ist gelogen.“ Das sei allerdings nicht seine Sicht als Anwalt: Die Zeuginnen und Zeugen hätten nachvollziehbar und maßvoll berichtet. Niemand habe seinen Bericht unnötig verschärft. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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