Langenberg/Kreis Mettmann. Nirgendwo in Deutschland kostet die Heimunterbringung so viel, wie in NRW. Viele brauchen Unterstützung - und die gibt es zum Beispiel vom Kreis.

Pflege ist teuer, und das ganz besonders in Nordrhein-Westfalen. Trotz Pflegeversicherung. Wer einen Platz in einer Senioreneinrichtung ergattert hat - oder in naher Zukunft einen benötigt -, sollte sich daher möglichst rechtzeitig mit den eigenen Finanzen auseinandersetzen.

Einer, der dabei Tipps geben kann, ist Daniel Robin Kühne. Er arbeitet im Sozialamt des Kreises Mettmann und hat nun auf Einladung der Begegnungszentren Klippe 2 (Langenberg) und Kostenberg (Velbert-Mitte) erläutert, wie sich die Heimkosten zusammensetzen - und wie der Eigenanteil gestemmt werden kann.

Experte des Kreis-Sozialamtes hat Zahlen und Daten im Gepäck

Der Impuls zu dieser Veranstaltung kam aus den Reihen einer Gruppe pflegender Angehöriger, die sich regelmäßig in einem der beiden Begegnungszentren trifft, erläutert Astrid Kothe-Matysik zu Beginn. Sie ist die Leiterin der Klippe 2 und freut sich, dass Daniel Kühne im Herbst ein weiteres Mal nach Velbert oder Langenberg kommen wird.

Die reine Pflegeleistung wird von der Pflegeversicherung mitfinanziert. Der Eigenanteil bleibt dabei gleich - unabhängig vom Pflegegrad.
Die reine Pflegeleistung wird von der Pflegeversicherung mitfinanziert. Der Eigenanteil bleibt dabei gleich - unabhängig vom Pflegegrad. © picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Der Experte aus Mettmann hatte sich im Vorfeld die Mühe gemacht, die Zahlen speziell für Velbert zu recherchieren. Und ist dabei auf eine Besonderheit gestoßen, doch dazu später mehr. Zunächst einmal erläutert Daniel Kühne, wie sich die Kosten für den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung überhaupt zusammensetzen.

Pflegeversicherung übernimmt nicht alle Kosten

„Es gibt drei Elemente“, sagt er, „nämlich die Pflegekosten, Unterbringung und Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten.“ Zuschüsse der Versicherungen gibt es nur für erstgenannte Kategorie, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Trotzdem: Ein Eigenanteil wird auch hier schon fällig, der ist aber immer gleich, unabhängig vom Pflegegrad.

„In Velbert liegt dieser Eigenanteil im Schnitt bei 1300 Euro im Monat“, erläutert Daniel Kühne. Allerdings übernimmt die Pflegeversicherung davon einen - mit der Zeit steigenden - Anteil: In Jahr eins sind das 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr Heimaufenthalt sind es gar 75 Prozent.

Eigenanteil in Velbert liegt im Schnitt bei knapp 3000 Euro monatlich

Komplett selbst finanziert werden müssen allerdings Kategorie zwei und drei, also Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten. „Hinter diesem letztgenannten Begriff verbergen sich Ausgaben zum Beispiel für die Renovierung des Gebäudes oder die Neuausstattung der Zimmer“, erläutert Experte Daniel Kühne. „Daher schwankt hier die Höhe ganz besonders.“

In Velbert-Langenberg gibt es drei Pflegeheime für Seniorinnen und Senioren - hier ein Blick auf den Frühlingsmarkt im Haus Meyberg. Dazu kommen noch das Carpe Diem und das Pflegestift Elisabeth.
In Velbert-Langenberg gibt es drei Pflegeheime für Seniorinnen und Senioren - hier ein Blick auf den Frühlingsmarkt im Haus Meyberg. Dazu kommen noch das Carpe Diem und das Pflegestift Elisabeth. © FUNKE Foto Services | Judith Michaelis

Für Velbert hat der Mann vom Kreis-Sozialamt auch hier die Durchschnittswerte ermittelt: Für die Unterbringung sind das pro Monat rund 1200 Euro, für Investitionskosten 670 Euro. Macht insgesamt mit allen drei Werten rund 3000 Euro, die als Eigenanteil für die Unterbringung in einem Heim anfallen. Monatlich.

Rente aufwenden und Vermögen abschmelzen

„Um diesen Anteil aufzubringen, werden zunächst die Rente und das Vermögen der betroffenen Person herangezogen“, fährt Daniel Kühne fort. Reicht nicht, kann das Kreis-Sozialamt helfen. So gibt es das sogenannte Pflegewohngeld, mit dem im Extremfall die gesamten Investitionskosten übernommen werden - und nur die.

Bereits beim Velberter Demenztag 2019 informierte Daniel Robin Kühne  vom Kreis-Sozialamt über Unterbringungskosten in Pflegeheimen.
Bereits beim Velberter Demenztag 2019 informierte Daniel Robin Kühne vom Kreis-Sozialamt über Unterbringungskosten in Pflegeheimen. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

„Die Sache hat aber einen Haken“, schränkt Daniel Kühne direkt ein. Denn das Pflegewohngeld wird nur ausgezahlt, wenn die Einrichtung, in der die Person nun wohnt, auch nach dem Alten- und Pflegegesetz förderberechtigt ist. „Für die meisten Heime in Velbert trifft das aber nicht zu.“

Vor dem Antrag auf Unterstützung beraten lassen

Und nun? In so einem Fall greift direkt die Sozialhilfe, die sonst erst ausgezahlt wird, wenn die eigenen Mittel nicht nur für die Investitionskosten, sondern auch für Unterbringung und Verpflegung nicht ausreichen. Doch auch hier gibt es zahlreiche Bedingungen zu erfüllen, „eine individuelle Beratung ist vorher also unbedingt erforderlich“, empfiehlt Daniel Kühne.

Und genau an diesem Punkt setzen auch die Fragen aus dem Plenum an: Wie wird gerechnet, wenn der Partner bzw. die Partnerin noch berufstätig ist? Werden Senioren-WGs unterstützt? Was ist angemessener Wohnraum und ab wann muss eine Immobilie verkauft werden?

Partner wird auch herangezogen

Daniel Kühne nimmt sich Zeit, antwortet ausführlich. Ja, das Gehalt des Partners wird geprüft und in die Berechnung eingezogen. „Allerdings verhindert das Gesetz, dass hier jemand vorsätzlich arm gerechnet wird.“ Wer Zuhause bleibt, soll genug Geld übrig haben, um etwa Miete und Nebenkosten zahlen zu können und zusätzlich mehr als nur ein Taschengeld zur Verfügung zu haben.

Ob und wie Senioren-Wohngemeinschaften (WGs) gefördert werden, darauf hat Daniel Kühne keine eindeutige Antwort, das Konzept sei noch zu neu, „eventuell kann man das mit ambulant betreutem Wohnen vergleichen“, vermutet er. Auch dann sei Förderung möglich, eine Beratung auch hier sinnvoll. Und die Frage des angemessenen Wohnraums? „Es gibt Gerichtsurteile, die genaue Größen vorgeben“, erläutert der Experte. „Aber sie lassen auch Spielraum, sodass wir im Einzelfall von der Regel abweichen können.“

Was bleibt nach diesem Mittag? „Velbert ist teuer, die Kosten sind immens“, sagt eine Dame. Aber, ergänzt ihr Tischnachbar: „Es hat sich gelohnt. Wir sind wieder ein bisschen schlauer geworden.“

Kontakt zum Kreis-Sozialamt

Wer sich in Fragen der Pflegefinanzierung an das Sozialamt des Kreises Mettmann wenden möchte, erreicht die Mitarbeitenden auf verschiedenen Wegen: entweder über die Homepage www.kreis-mettmann.de, per Mail an heimpflege@kreis-mettmann.de oder über die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter (s. verlinkte Homepage). Für Velbert ist unter anderem Daniel Kühne zuständig, erreichbar unter 02104 99-2145.