Velbert/Kreis Mettmann. Verkehrsunfälle werden in Velbert laufend untersucht, um so genannte Häufungsstellen aufzuspüren. Doch dann beginnt erst die richtige Arbeit.
Ein bestimmter Abschnitt der Nierenhofer Straße, ein Teilstück der Asbrucher Straße, die Kreuzung Friedrich-Ebert-/Grün-/Birkenstraße, die Einmündung Friedrich-Ebert-/Noldestraße und schließlich die Kreuzung Nord-/Schwanenstraße: Das sind die fünf Stellen im Velberter Stadtgebiet, die als sogenannte Unfallhäufungsstellen aufgefallen sind und die deshalb ganz genau unter die Lupe genommen worden sind. Nämlich von der Unfallkommission, die für zwei ganz wesentliche, eng miteinander verknüpfte Ziele arbeitet: Schwachstellen im Straßenverkehr aufdecken und beseitigen und so weitere gleich gelagerte Unfälle vermeiden helfen.
Technische Betriebe Velbert sind mit dabei
Dementsprechend bewertet Marcus Plehn diese seit Jahren kontinuierliche Arbeit als „ungemein wichtig“. Die Zusammensetzung der jeweils fünfköpfigen Kommission sei im Grunde genommen in jeder der zehn kreisangehörigen Kommunen gleich, „lediglich die Personen und Namen sind natürlich anders“. Für den Bereich Velbert seien ein Vertreter der Technischen Betriebe und der Straßenverkehrsbehörde Velbert dabei, ferner - wie eben andernorts auch - vom Kreis Mettmann, der Polizei und vom Landesbetrieb Straßen NRW. Vorsitzender der Unfallkommission ist Sascha Becker, Leiter der Abteilung Verkehrssicherheit des Straßenverkehrsamtes.
Kriterien sind genau definiert
Im Zuge der laufenden Unfalluntersuchungen würden gezielt Häufungsstellen nach verschiedenen festgelegten Kriterien identifiziert, erläutert Plehn das Vorgehen. Er ist Leiter der Führungsstelle Verkehr bei der Kreispolizeibehörde Mettmann. Grundsätzlich müssen bei der Ermittlung alle meldepflichtigen Unfälle berücksichtigt werden. Treten z. B. binnen eines Jahres hiervon drei Unfälle gleichen „Grundtyps“ - etwa Abbiege-Unfälle, Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle, Überschreiten-Unfälle - auf, so sind die Kriterien erfüllt. Unfälle mit leichtem Sachschaden werden mittlerweile zusätzlich ausgewiesen. Das soll helfen, bei der Untersuchung der Häufungsstellen ggf. weitere Defizite aufzudecken.
Schäden beseitigt, Markierungen erneuert
Ausgangspunkt an der Nierenhofer Straße bzw. L 427 (KM 4,274 - 4,49) waren fünf Unfälle mit drei Schwer- und drei Leichtverletzten. Beim Ortstermin zeigte sich, dass die Fahrbahnmarkierungen im Einmündungsbereich auf der Straße Steinbrink verblasst waren und es zwei Absackungen auf der L 427 gab. In dem Bereich stürzte auch ein Motorradfahrer. Die Kommission beschloss, die Schäden zu beheben und die Markierungen zu erneuern.
Fahrbahndecke nicht griffig genug
Gar neun Unfälle mit vier Schwer- und sechs Leichtverletzten gab es 2019 bis 2021 auf der Asbrucher Straße/L 355 (Km 0,5 - 0,75). Die Kommission machte „keinerlei Defizite“ in puncto Markierung, Beschilderung und Sichtbeziehungen aus. Da einige Fahrer die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verloren hatten, wurde eine Griffigkeitsmessung durchgeführt - und letztlich die Fahrbahndecke erneuert. Zudem wurden Tempo-Kontrollen gemacht.
Rotlicht-Verstöße
Bei drei von sieben Unfällen mit drei Leichtverletzten im Kreuzungsbereich Friedrich-Ebert-/Grün-/Birkenstraße wurde in 2022 eine rote Ampel missachtet. Solche Verstöße hatte es dort vereinzelt auch zuvor schon gegeben. Aufgrund der festgestellten Mängel entschied die Kommission, den gesamten Kreuzungsbereich neu zu markieren. Zweite Maßnahme: Die Umrüstung der Ampelanlage auf deutlich hellere LED-Technik.
Ursache vermutlich Unachtsamkeit
An der Einmündung Friedrich-Ebert-/Noldestraße passierten in 2021 insgesamt neun Unfälle mit mehreren Verletzten. Allerdings förderte die Ortsbesichtigung „keinerlei verkehrstechnische Defizite“ zutage. „In den vorliegenden Fällen muss von Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer ausgegangen werden“, heißt es im Protokoll. Und: „Die Unfallhäufungsstelle wird weiter beobachtet.“
Sicht war zugestellt
Bliebe noch die Kreuzung Nord-/Schwanenstraße mit vier Unfällen und zwei Leichtverletzten aus 2021. Die Untersuchung ergab, dass parkende Kfz die Sicht aus der Nord- auf die Schwanenstraße in südöstlicher Richtung einschränken. Deshalb beschließt die Unfallkommission, das bestehende Haltverbot auf der Schwanenstraße auszuweiten, um so für eine bessere Sicht zu sorgen.
Hinweis: Die fünf aufgeführten Stellen sind in dem Bericht über die Arbeit der Unfallkommission in 2022 und ersten Hälfte 2023 aufgeführt. In Heiligenhaus tagte die Kommission erst in der zweiten Hälfte von 2023. Hierzu liegen schriftlich bislang noch keine Ergebnisse vor.
>>> Beschlüsse der Kommission verpflichten zum Handeln
Die an der Unfalluntersuchung und der Kommission beteiligten Behörden arbeiten eng zusammen.
Dabei sind sie an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und verpflichtet, die beschlossenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen.