Velbert. Auch in den ersten Wochen des neuen Jahres finden im Amtsgericht Velbert wieder einige Zwangsversteigerungen statt – ein Überblick.
Die Preise sind gestiegen, sei es für Lebensmittel oder Energie. Da kann es für manche Immobilienfinanzierung knapp werden. Oder aber die Wohnungseigentümer - oft ein Ehepaar - wollen getrennte Wege gehen und können sich nicht einigen. Dann kommt das Haus oder die Wohnung unter den Hammer - also in die Zwangsversteigerung beim Velberter Amtsgericht. Auch für den Jahresanfang sind in Velbert und Heiligenhaus wieder einige Zwangsversteigerungstermine anberaumt. Des Einen Leid, des Anderen Freud: Denn wer auf der Suche nach einer günstigen Immobilie ist, kann hier so manches Schnäppchen machen.
Einfamilienhaus in Velbert-Langeberg mit Renovierungsbedarf
In Langenberg steht das Einfamilienhaus, das am 1. Februar in die Zwangsversteigerung geht. Die Immobilie stammt aus dem Anfang der 60-er Jahre des vorigen Jahrhunderts und bietet seinen künftigen Bewohnern 118 Quadratmeter Wohnfläche. Sie befinden sich in einem zweistöckigen Gebäude in Hanglage. Laut Gutachten ist das Gebäude teil modernisiert und es besteht Instandsetzungsbedarf. Immerhin besitzt das Haus ältere Isolierglasfenster und die Elektrik wurde ca. 2000 den modernen Bedürfnissen angepasst. Und dazu besitzt das Haus eine erst fünf Jahre alte Gas-Brennwert-Therme. Der Verkehrswert der Immobilie, die in einer Wohnstraße liegt, wurde mit 264.000 Euro angegeben.
Nagelneue Immobilie
Wer ein etwas dickeres Portemonnaie hat, der sollte den Blick auf ein Anwesen im benachbarten Heiligenhaus werden. Hier kommt ein Mehrfamilienhaus mit Garagen unter den Hammer, das einen Verkehrswert von 2.008.000 Euro hat. Dafür gibt es aber auch rund 473 Quadratmeter Wohnfläche in einem zweigeschossigen, unterkellerten Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss und ein 1353 Quadratmeter großes Grundstück. Außerdem gehören Garagen und Stellplätze dazu.
Das Haus ist nahezu nagelneu, die Schlussabnahme ist erst in diesem Jahr erfolgt, als Baujahre werden 2019/20 angegeben. Dementsprechend modern ist die Ausstattung, es gibt Kunststoff-Isolierglas Fenster, die Elektrik ist den Angaben zufolge von gehobenem Standard, alle Badezimmer haben ebenerdige Dusche. Und ganz wichtig in Zeiten der Klimawende: eine Wärmepumpe mit Warmwassererzeugung sorgt für warme vier Wände.
Schöne Wohnung in schlechtem Haus
Oder doch lieber etwas Kleineres? Dann vielleicht eine drei bis vier Zimmer große Eigentumswohnung auf der Heidestraße, die über zwei Kinderzimmer verfügt. Sie befindet sich in einem Gebäudekomplex mit insgesamt 25 Wohnungen. Gebaut wurde das Ensemble 1968. Während der Gutachter der rund 83 Quadratmeter großen Wohnung einen guten Zustand attestierte, befand er das Wohnhaus allgemein in einem schlechten Zustand. Als Verkehrswert dieser Wohnung, die am Donnerstag, 18. Januar, versteigert wird, hat der Gutachter 168.243 Euro angesetzt.
Hier ist ein echtes Schnäppchen möglich
Etwas günstiger sind zwei Eigentumswohnungen in Heiligenhaus, die am 12. März im Amtsgericht Velbert unter den Hammer kommen. Das 1982 gebaute Haus besteht nur aus diesen beiden Wohnungen. Die Wohnung im Erd- und Dachgeschoss (99 Quadratmeter groß) hat einen Verkehrswert von 120.000 Euro, die andere Wohnung im Ober- und Dachgeschoss ist 101 Quadratmeter groß und ist 130.000 Euro wert. Die 5/10 und 7/10 Wertgrenzen entfallen, das heißt, die beiden Wohnungen können auch für unter der Hälfte ihres Wertes an einen neuen Besitzer kommen.
Die Amtsgerichte veröffentlichen die Versteigerungstermine im Internet. Dort können Interessenten in den meisten Fällen Gutachten, Exposees und Fotos einsehen und erhalten für Karten und Luftbilder einen vereinfachten Zugriff auf den Geodatenserver. Ferner können Immobilien aufgrund diverser Kriterien (z.B. Art des Objekts, Lage) gesucht werden.
Spielregeln bei Zwangsversteigerungen
Die Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen.
Die Bietzeit, also der Zeitraum von der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bis zum Schluss der Versteigerung, beträgt mindestens 30 Minuten.
Bei einem Gebot unter 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes muss der Zuschlag von Amts wegen versagt bleiben. Bei Geboten zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen.