Velbert. 18 Zwangsversteigerungen hat es im vergangenen Jahr in Velbert gegeben. Eine gute Möglichkeit, um ein Traumhaus für kleines Geld zu bekommen?

9.45 Uhr. Vor dem Saal 3 im Erdgeschoss des Amtsgerichts Velbert an der Nedderstraße treffen die ersten Bieter ein. Sie alle haben ein Ziel: Möglichst günstig das Einfamilienhaus, das an diesem Tag zur Zwangsversteigerung steht, erwerben. Einige haben sich die Immobilie vor Ort zumindest von außen angeschaut, andere kennen nur die knappe Beschreibung, die auf der Internetseite des Gerichts zu finden war. Eine knappe Stunde später ist auch schon alles vorbei: Das Haus hat einen – sichtlich zufriedenen – neuen Besitzer, der sich gegen die Mitbieter durchsetzen konnte.

Im Jahr 2020 haben laut Amtsgerichtsdirektor Dr. Stephan Katerlöh zwölf Zwangsversteigerungstermine stattgefunden – in zehn Fällen wurden auch Zuschläge erteilt. Im vergangenen Jahr ist die Zahl dann auf 18 Termine mit 13 Zuschlägen angestiegen.

Dr. Stephan Katerlöh, Direktor des Amtsgerichts Velbert, berichtet, dass immer mehr Zwangsversteigerungs-Termine aufgehoben werden, weil das Objekt freihändig verkauft wurde.
Dr. Stephan Katerlöh, Direktor des Amtsgerichts Velbert, berichtet, dass immer mehr Zwangsversteigerungs-Termine aufgehoben werden, weil das Objekt freihändig verkauft wurde. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

„Was die Anzahl der Versteigerungstermine betrifft ist anzumerken, dass zur Zeit wegen der hohen Nachfrage auf dem Immobilienmarkt sehr viele Objekte vor Durchführung der Termine freihändig verkauft werden und somit Termine wieder aufgehoben werden“, berichtet der Amtsgerichtsdirektor. Und in der Tat: Auch für den Jahresbeginn terminierte Zwangsversteigerungen haben nicht stattgefunden.

Durchschnittlich 20 Bieter kommen ins Amtsgericht Velbert

Wie viele Bieter zu einem Termin kommen, hängt laut Katerlöh sehr stark von dem Objekt ab. Im Durchschnitt seien es um die 20 – bei attraktiven Objekten aber auch deutlich mehr. „Es zeichnet sich derzeit ein Trend ab, dass mittlerweile häufig auch – weit – über Verkehrswert geboten wird“, so der Amtsgerichtsdirektor. Dies ist auch in anderen Städten zu beobachten. Nicht immer gibt es also das Traumhaus für kleines Geld.

Häuser und Tiefgaragen-Stellplatz

Die nächsten Zwangsversteigerungen im Amtsgericht Velbert sind für März angesetzt. Am 8. März können Interessierte zunächst auf ein Ein-Zimmer-Appartement in einem Wohn- und Geschäftshaus in Heiligenhaus bieten. Der Gutachter hat für das knapp 22 Quadratmeter große Appartement, das Teil einer Altenpflegeeinrichtung ist, einen Verkehrswert von 72.000 Euro ermittelt. Wer im Bereich der Paracelsusstraße noch einen Tiefgaragenplatz für sein Fahrzeug benötigt, könnte am 24. März Erfolg haben.

Spielregeln bei Zwangsversteigerungen

Die Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen.

Die Bietzeit, also der Zeitraum von der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bis zum Schluss der Versteigerung, beträgt mindestens 30 Minuten.

Bei einem Gebot unter 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden. Bei Geboten zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen.

Bieter müssen damit rechnen, dass das Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswertes verlangt.


Einige Objekte haben ihre Tücken

Ein spannendes Objekt ist sicherlich ein ehemaliger Wagenschuppen an der Nordrather Straße, der 1971 zum Wohnhaus umgebaut wurde und am 10. März zwangsversteigert (ermittelter Verkehrswert: 115.000 Euro) wird. Das Problem: Es liegt offenbar keine Nutzungsänderung für den Ausbau des Dachgeschosses als Wohnraum vor. Und an der Gebäuderückseite befinden sich nicht fachmännisch erstellte Anbauten. Zudem gibt es laut Gericht keine Baugenehmigung für Keller und Garagenausbau.

Es gibt klare Regeln, wann der Zuschlag erteilt werden kann.
Es gibt klare Regeln, wann der Zuschlag erteilt werden kann. © picture alliance/dpa | Uli Deck

Handwerkliches Können braucht der Käufer eines Wohn- und Geschäftshaus mit ausgebautem Mansardengeschoss an der Schwanenstraße, Ecke Sternbergstraße, das am 25. April zur Zwangsversteigerung steht. Der Gutachter führt dazu aus: „Das Objekt zeigt sich weitgehend ohne Innenausbau und zum Teil ohne begehbare Treppen. Das Objekt ist nicht nutzbar. Es besteht zumindest der Verdacht auf Hausschwamm.“ Den Verkehrswert beziffert der Gutachter mit 180.000 Euro.