Langenberg. In Velbert-Langenberg gärt es, Grund sind massive Ruhestörungen in der Altstadt. Anwohner haben der Stadt nun Vorschläge zur Abhilfe unterbreitet.

Die Mühlenstraße und das Norbert-Bauer-Ufer könnten eine wunderschöne Bachpromenade unterhalb des Bürgerhauses entlang des Hardenberger Bachs bilden, wäre da nicht eine Gruppe, die regelmäßig für Lärmbelästigung und mehr sorgt.

Das ist zumindest ist die Klage zahlreicher Anwohnerinnen und Anwohner (WAZ berichtete). Auch dem Verein Kunsthaus Langenberg ist die Situation bekannt, die Mitglieder wollen die Promenade dennoch aufwerten (auch das hat die WAZ berichtet).

Anwohner der Mühlenstraße in Velbert-Langenberg haben Vorschläge unterbreitet

Architektur-Studierende aus Düsseldorf sollen Modelle für die Bürgerhaus-Promenade in Velbert-Langenberg entwickeln.
Architektur-Studierende aus Düsseldorf sollen Modelle für die Bürgerhaus-Promenade in Velbert-Langenberg entwickeln. © Tom C. Hoops

Doch wie mit der besagten Gruppe umgehen? Aus den Reihen der Anwohnerinnen und Anwohner der Mühlenstraße sind der Stadt eine ganze Reihe Vorschläge unterbreitet worden, zu denen sich nun die Verwaltung geäußert hat – vor allem dazu, welche dieser Ideen umsetzbar sind und welche nicht.

Vorschlag Nummer eins: Spielgeräte einrichten, damit die Promenade familienfreundlicher wird und dann anfangs öfter kontrollieren, ob sich alle benehmen – oder vielleicht zumindest den Handy-Empfang stören, um die Ruhestörung durch die laute Musik zu verhindern.

Dazu verweist die Stadt darauf, dass dem Auftrag, „die Promenade familienfreundlicher zu gestalten bzw. die Aufenthaltsqualität der Mühlenstraße zu verbessern“, bereits nachgegangen werde. Aber: Dem Vorschlag, den Handy-Empfang zu stören, „kann aus rechtlichen Gründen nicht nachgegangen werden“, erläutert die Pressereferentin.

Ordnungsamt weitet Kontrollen aus

Ein weiterer Vorschlag: mehr Kontrollen durch das Ordnungsamt auch in den Abendstunden – „am besten über zwei, drei Monate“, so die Idee der Anwohnerinnen und Anwohner. Vielleicht suche sich die Gruppe dann einen anderen Ort, so die Hoffnung.

„Die bisherigen Kontrollen werden ausgeweitet“, verspricht die Stadt Velbert in einer Antwort auf dieses Anliegen. „Präsenz- und Aufklärungsstreifen sollen insbesondere auch in den Abendstunden um das Bürgerhaus herum durchgeführt werden.“ Dadurch werde dazu beigetragen, „das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu schärfen.“

Stellten die Mitarbeitenden des KOD Ordnungswidrigkeiten fest, „werden die dokumentiert und geahndet.“ Außerdem will die Stadt die Anwohnerinnen und Anwohner der Mühlenstraße über den Einsatz des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) informieren, so die Stadtsprecherin weiter.

Keine Alkoholverbotszone geplant

Heinz Johnen (l) und Achim Peters vom Verein „Kunsthaus Langenberg“: Sie wollen die Promenade – Mühlenstraße bzw. Norbert-Bauer-Ufer – mit Kunst aufwerten.
Heinz Johnen (l) und Achim Peters vom Verein „Kunsthaus Langenberg“: Sie wollen die Promenade – Mühlenstraße bzw. Norbert-Bauer-Ufer – mit Kunst aufwerten. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Als allerletzte Möglichkeit könnten sich die Anwohnerinnen und Anwohner noch ein Alkoholverbot auf der Mühlenstraße und dem Norbert-Bauer-Ufer vorstellen – „auch wenn wir nicht glauben, dass das umsetzbar ist“.

Und genau so ist es, bestätigt auch die Stadtsprecherin. „Die Einrichtung einer Alkoholverbotszone durch ordnungsbehördliche Verordnung oder Allgemeinverfügung wird von den Gerichten sehr kritisch gesehen und hat fast ausnahmslos keinen Erfolg.“

Sie zieht zur Begründung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2018 heran: Darin wird der Stadt Duisburg untersagt, in bestimmten Stadtgebieten Alkoholverbotszonen einzurichten.

„Das Alkoholverbot scheitert hier in der Regel an dem Vorliegen einer abstrakten oder konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit“, führt die Sprecherin aus. Nach Ansicht des Gerichts sei der Alkoholkonsum für sich genommen nicht der alleinige Grund, der die öffentliche Sicherheit gefährde.

Gerichte stellen engen Rahmen auf

Das Urteil lasse allerdings Ausnahmen zu, nur seien die in Langenberg an der Mühlenstraße nicht zu erwarten. So könne zum Beispiel dann ein Alkoholverbot erlassen werden, wenn mit dem Aufeinandertreffen rivalisierender Fußballfans zu rechnen sei.

In dieselbe Richtung geht das baden-württembergische Verfassungsgericht. Das hatte im Juli 2009 eine Verbotszone der Stadt Freiburg für ungültig erklärt. Begründung – ähnlich wie in der Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts: „Der Konsum von Alkohol führt nicht regelmäßig und typischerweise zu einem Schadenseintritt für die geschützten Rechtsgüter.“ Anders gesagt: Bloß weil getrunken wird, muss noch lange nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet sein.

>>>Kontakt zum Ordnungsamt<<<

Die so genannten Außendienstkoordinatoren des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sind wie folgt erreichbar: montags bis freitags jeweils zwischen 7 und 22 Uhr unter der 02051 26 - 2500.