Langenberg. Das neue Schuljahr hat gerade erst begonnen, schon steht das nächste im Fokus: Denn nach den Herbstferien startet die Anmeldung zur Grundschule.
Sascha Döring
Es ist gut zwei Monate her, dass für viele Mädchen und Jungen der Schulalltag begonnen hat. Die Einschulung an der Grundschule ist ein besonderer Tag: Neue Umgebung, neue Mitschülerinnen und Mitschüler, neue Lehreinnen und Lehrer. Jetzt gerade sind natürlich Herbstferien, das Schuljahr hat noch gar nicht so richtig Fahrt aufgenommen. Und trotzdem gilt es, schon jetzt auf den Sommer 2024 zu schauen.
Denn nach den Ferien, am Montag, 23. Oktober, beginnt die Anmeldephase für die Kinder, die ab 1. August 2024 schulpflichtig werden, also dann zur Grundschule gehen müssen. Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Bildung, Kultur und Sport der Stadtverwaltung bitten daher nun alle Erziehungsberechtigten, ihre schulpflichtig werdenden Kinder bei der Leitung einer Grundschule, Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule anzumelden.
Langenberger Eltern können ihre Kinder zur Grundschule anmelden
„Schulpflichtig werden am 1. August 2024 alle Kinder, die bis einschließlich 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden“, informiert der Fachbereich. Und auch Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden – wenn sie die die so genannte Schulfähigkeit besitzen, also „für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Voraussetzungen“ erfüllen und „in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind“, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung.
An allen drei Langenberger Grundschulen ist eine Terminvereinbarung notwendig
Die Anmeldungen an den einzelnen Grundschulen finden in der Woche von Montag, 23. Oktober, bis Freitag, 27. Oktober, statt. Der Fachbereich Bildung weist darauf hin, dass für alle Einrichtungen eine Anmeldung nur nach vorheriger Terminabsprache möglich: „Die Eltern werden daher gebeten, an einer der nachstehenden Grundschulen einen Termin zu vereinbaren.“
Im Stadtbezirk Langenberg stehen drei Grundschulen an vier Standorten zur Auswahl. Die Wilhelm-Ophüls-Schule an der Frohnstraße 16 ist telefonisch unter der Rufnummer 02052 961403 zu erreichen. Weitere Informationen zu der Schule – die nach dem Lehrer und Heimatforscher Wilhelm Ophüls, der von 1900 bis 1931 Rektor der Vorgängerschule gewesen war – gibt es im Internet auf www.wos-velbert.de.
„Lesende Grundschule“ und Schulparlament
Nummer zwei ist die „Lesende Grundschule“ Kuhstraße an der Kuhstraße 46. Hier ist eine Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02052 92713 möglich. Förderschwerpunkt ist hier, wie der Name schon sagt, das Lesen. Für dieses Programm erhielt die Schule, die in diesem Jahr 125 Jahre alt geworden ist, vor zwei Jahren den „Deutschen Lesepreis“. Weitere Informationen gibt es auch hier natürlich im Internet, auf www.grundschule-kuhstrasse.de.
Und schließlich wäre da noch die Max-und-Moritz-Schule, die auf zwei Standorte aufgeteilt ist: Einer befindet sich an der Hüserstraße in Bonsfeld, der andere in Nierenhof. Die Anmeldung ist allerdings nur an der Hüserstraße 40 möglich – entweder telefonisch unter der Rufnummer 02052 8399-0 oder per E-Mail an info@max-moritz-schule.de. Diese Schule verfügt sogar über ein eigenes Schülerparlament, über das die Kinder in die Entwicklung und in Entscheidungen mit eingebunden werden. Selbstverständlich hat auch die Max-und-Moritz-Schule eine eigene Homepage: www.max-moritz-schule.de.
>>>Was zur Anmeldung mitzubringen ist<<<
Der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport hat auch aufgelistet, was bei der Anmeldung alles mitzubringen ist. Als allererstes steht auf dieser Liste, dass die Kinder bei der Anmeldung dabei sein müssen.
Außerdem müssen vorgelegt werden: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes und der Anmeldebogen.
Wichtig: Auch körperlich und geistig behinderte Kinder unterliegen der Schulpflicht. Die Erziehungsberechtigten müssen diese Kinder ebenfalls anmelden.