Velbert. Das Oberverwaltungsgerichtes hat geurteilt. Die Stadt Velbert erklärt nun, wie ihre Planungen für das Gewerbegebiet Große Feld aussehen.

Auf dem Gelände des geplanten Gewerbegebietes „Große Feld“ werden in naher Zukunft noch keine Bagger zur Erschließung des Areals anrücken. Dies machte Dezernent Jörg Ostermann in der Sitzung des Ratsausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus klar. Aller frühestens Anfang des Jahre 2025 könnte mit den Arbeiten begonnen werden.

Auswirkungen des Urteils erörtert

Ostermann erörterte vor dem Ausschuss den Ausgang des Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, das den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet für nicht wirksam erklärt habe. Es habe einen einzigen Punkt gegeben, der beanstandet worden sei: Die Stadt habe in ihrem Bebauungsplan den Nachtverkehr durch Mitarbeiter und Lieferanten in dem Gebiet zu wenig berücksichtigt.

Velbert hat neue Gutachten in Auftrag gegeben

Nach Ostermanns Ausführungen hat die Stadt nun ein neues Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, in dem die Verkehre vor Ort neu bewertet werden sollen. Es soll anschließend ein neues Lärmgutachten erstellt werden.

Gegen neuen Bebauungsplan kann wieder geklagt werden

Der Dezernent rechnet damit, dass die notwendigen Gutachten bis Ende diesen Jahres vorliegen. Anfang 2024 könnte der Rat dann den neuen Bebauungsplan beschließen. „Der könnte dann allerdings wieder beklagt werden“, führte Ostermann aus. Binnen eines Jahres können Klagen eingereicht werden – also bis Anfang 2025. Sollte dann geklagt werden, könne es zwei Jahre dauern, bis eine Entscheidung gefällt wird – beim letzten Mal habe es zwei Jahre gedauert. Man könne dann natürlich trotzdem mit den Arbeiten anfangen, dies berge allerdings ein gewisses Risiko.

Es gebe allerdings jetzt bereits Vorüberlegungen. So wolle man für das Gewerbegebiet ein Nahwärmenetz knüpfen, insgesamt solle das Große Feld klimaneutral werden.