Velbert. Weit mehr als 300 Anregungen gibt’s zu den Plänen für das Gewerbegebiet Große Feld. Velbert hat ein neues Gutachten und ein Signal vom Kreis..

Ausgedruckt und gebündelt haben die Unterlagen mit sämtlichen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 761 „Große Feld/Langenberger Straße“ und zugehörigen Flächennutzungsplan mit dem geplanten, umstrittenen neuen Gewerbegebiet in Velbert jeweils locker das Volumen eines schweren Telefonbuchs. Ob und in welchem Ausmaß sie auch inhaltlich Gewicht entfalten, das wird sich in der anstehenden Beratungsrunde erweisen.

Beratungsrunde beginnt im BZA

Diese beginnt am 28. Januar im BZA Mitte, geht Mitte Februar mit einer gemeinsamen Sondersitzung des Umwelt-/Planungs- und Wirtschaftsförderungsausschusses weiter und endet – so die nötige Mehrheit zustande kommt – am 3. März mit dem Satzungsbeschluss im Rat. https://www.waz.de/staedte/velbert/article227940649.ece

Wiederholungen und neue Begründungen

Zum Schwur kommt es erst dann, wenn der Satzungsbeschluss da ist, sagt Dezernent Jörg Ostermann.
Zum Schwur kommt es erst dann, wenn der Satzungsbeschluss da ist, sagt Dezernent Jörg Ostermann. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Während der erneuten, zweiten Offenlage im August/September 2019 sind Heike Möller zufolge 76 Anregungen zum Bebauungs- und 50 zum Flächennutzungsplan eingegangen. Bei der ersten öffentlichen Auslegung seien es zuvor 148 und 57 gewesen. Es gebe „eigentlich keine neuen Argumente“, sondern eher „Wiederholungen der alten“, berichtete die Planungsamtsleiterin auf Anfrage der WAZ. Mitunter seien neue Begründungen formuliert, aber keine neuen Themen vorgebracht worden.

Bandbreite an Themen

Nach Auskunft der Verwaltung drehten sich die Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit im Wesentlichen um folgende Belange: Arten-/Umwelt-/ Landschaftsschutz, Immissionsschutz bzw. mit der Planung einhergehende Emission aufgrund gewerblicher Nutzungen und Straßenverkehr, Klimaschutz und Klimaanpassung, Folgen der Planung für den Verkehr, Entwässerung und Niederschlagswasserbeseitigung, Baugrund und Topographie, Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen, Gewerbeflächenbedarf sowie Wirtschaftlichkeit und Kosten.

Die erneute Offenlage war aufgrund einiger Änderungen fällig geworden. U. a. wurden im östlichen Teil der Geltungsbereich verkleinert, eine industrielle Nutzung in der Mitte komplett gestrichen, die Höhe der Gebäude gestaffelt und Emissionen begrenzt. „Wir sind stark Anregungen aus der Bürgerschaft und von Trägern öffentlicher Belange gefolgt“, sagt Möller.

Knapp dreistellige Liste mit Interessenten

Die Größe des Areals beziffert Jörg Ostermann jetzt mit brutto 25 und netto 18 Hektar. Die größte mögliche Parzelle am Stück umfasse vier Hektar, es gebe aber selbstverständlich auch kleinteilige Offerten, so der Baudezernent weiter: „Viele suchen 2000 oder 3000 Quadratmeter.“ Die bei der Wirtschaftsförderung geführte Interessensliste derer, die Flächen in Velbert suchten, sei „knapp dreistellig: Zum Schwur kommt es aber erst, wenn der Satzungsbeschluss perfekt ist.“

Klagefrist beträgt ein Jahr

Die Träger öffentlicher Belange – das sind u. a. der Kreis mit seiner Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde oder auch der Landschaftsverband – sind zur Offenlage angeschrieben worden. Hier sind Möller zufolge „überhaupt keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht“ worden. Wenn der Satzungsbeschluss gefasst und bekanntgemacht sei, werde er rechtskräftig. So genannte Berechtigte – etwa Anwohner – könnten dann binnen eines Jahres noch eine Klage einreichen. Darauf gebe es jedoch aktuell keine Hinweise.

Ein weiteres Gutachten liegt vor

Laut Verwaltung gibt es mittlerweile aus Mettmann ein Signal, dass der Kreis den TBV-Antrag in Sachen Entwässerung und Einleitung von Regenwasser in Bäche als „im Grundsatz in Ordnung“ bewerte. Zudem besage ein neues Gutachten mit einer stadtklimatischen Beurteilung des geplanten Gewerbegebietes, in dem es um den Luftaustausch und die Kaltluftentstehung gehe, dass das Vorhaben „unschädlich“ sei.

Befürworter haben ihre Meinung nicht geändert

Die von den bisher gefassten Beschlüssen her bekannten Befürworter stehen erklärtermaßen unverändert zu der Ausweisung des neuen Gewerbegebietes Große Feld. „Start-Ups wären hierbei sehr wichtig“, sagt Rainer Hübinger, nach seiner Zielsetzung befragt. Nach Dafürhalten des SPD-Ratsfraktionsvorsitzenden müssten „viele neue und kleinere“ Betriebe angesiedelt werden. „Wir haben Angst, dass wir industriell abgehängt werden“, äußert Dirk aus dem Siepen (Unabhängige Velberter Bürger, UVB), „wir müssen unbedingt etwas anzubieten haben.“ „Das Schlimmste wäre, wenn wir Firmen nichts anbieten können, die sich gerne neu in Velbert ansiedeln wollen“, befürchtet Manfred Bolz (CDU) und fährt fort: „Und genau so, wenn ortsansässige, die expandieren möchten, notgedrungen weggehen.“

Vorsorge zu betreiben sei eine Pflichtaufgabe der Stadt, meint August-Friedrich Tonscheid (Velbert anders). Angesichts der Tatsache, dass 56 Prozent der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe tätig seien, halte er es für dringend erforderlich, auch mal andere Arbeitsplätze anzusiedeln. Eine funktionierende Wirtschaft komme allen Velbertern zugute, argumentiert Dirk Lukrafka. Das geplante Gewerbegebiet sichere die Zukunft der Stadt mit dem Mittelstand als auf dauer leistungs- und konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort.

Vorlagen für die Sitzung des BZA Mitte – als auch zum Gewerbegebiet Große Feld – sind online im Ratsinformationssystem der Stadt auf www.velbert.de einsehbar.