Wuppertal/Velbert. Ein Velberter wollte das Blut seines Opfers trinken und verletzte es mit einem Schwert. Das Gericht ließ ihn zwangseinweisen. Er wehrt sich.

Ein 40 Jahre alter Mann aus Velbert wehrt sich gegen die Zwangseinweisung in die Psychiatrie. Dazu hatte ihr das Landgericht Wuppertal wegen eines Schwertangriffes auf einen Bekannten während eines Trinkgelages verurteilt.

Der Mann hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, das seine Unterbringung in einer Klinik für psychisch kranke Straftäter anordnet. Er ist befindet sich bereits vorläufig für die Dauer des Verfahrens bereits in einer solchen Einrichtung.

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Velberter und Opfer zechten gemeinsam

Dem Vorwurf zufolge soll es am 15. August 2022 in einer Velberter Wohnung zunächst zu einem gemeinsamen Abend des 40-Jährigen mit seinem späteren Opfer (31) gekommen sein. Es sei ausgiebig Alkohol konsumiert worden. Im Verlauf des Zusammenseins habe der Beschuldigte erklärt, den Jüngeren töten zuwollen: Er wolle nun dessen Blut trinken.

Ohrmuschel fast abgebissen

Als der Jüngere flüchten wollte, habe der Ältere angegriffen: Er habe ihn gewürgt und die Klinge eines Schwerts an den Hals gedrückt. Der Angegriffene soll einen sechs Zentimeter langen Schnitt erlitten haben. Durch das Gerangel seien weitere Verletzungen an einer Hand und an einem Knie dazu gekommen. Der 40-Jährige soll ihm in ein Ohr gebissen und die Muschel fast abgetrennt haben. Sie sei später in einer Klinik wieder angenäht worden.

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Durch die Verletzung entstellt

Wie sich der Kampf auflöste, ist nicht öffentlich bekannt. Der Verletzte soll durch die Tat dauerhaft entstellt sein und eine Hand nur noch eingeschränkt benutzen können. Das Landgericht verhandelte in dem seit Mitte März 2023 laufenden Verfahren zum Schutz des 40-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Drehpunkt des Verfahrens war seine psychiatrische Krankengeschichte. Er sollte nicht bloßgestellt werden. Auch die Begründung der jetzt angegriffenen Zwangseinweisung Ende Mai (2023) erfolgte nichtöffentlich.

Bundesgerichtshof muss entscheiden

Als Nächstes entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Revision des Verfahrens. Ein Termin zur Entscheidung ist noch nicht bekannt.