Heiligenhaus. Festnahme noch im Gerichtssaal: Ein 25-jähriger Heiligenhauser hatte unter anderem eine Familie und die eigene Mutter mit dem Messer bedroht.
Nach Messerdrohungen gegen die eigene Mutter, Gewalt und Beleidigungen in der Öffentlichkeit weist das Landgericht einen 25 Jahre alten Mann aus Heiligenhaus zwangsweise ein: Er muss auf Dauer zum Schutz der Allgemeinheit in einer geschlossenen, psychiatrischen Klinik leben.
Der Mann war auf freiem Fuß im Wuppertaler Gericht erschienen. Er wurde ausnahmsweise sofort nach der Urteilsverkündung festgenommen und in ein Krankenhaus für psychisch kranke Straftäter transportiert. Der vorsitzende Richter erläuterte: „Wenn man das ernst nimmt – den Schutz der Allgemeinheit – muss man jetzt den Unterbringungsbeschluss fassen.“
Heiligenhauser soll eine Familie auf dem Spielplatz angegriffen haben
Strafrechtlich sprachen die Richterinnen und Richter den Mann frei: Sie können nicht ausschließen, dass er schuldunfähig war, als er im Wahn handelte. Während des Prozesses hatte er geschwiegen. Die schwersten Vorwürfe betreffen vier gewaltsame Übergriffe des Mannes 2019 und 2020. Er soll eine Familie auf einem Spielplatz angegriffen und als Begründung genannt haben: Die Kinder hätten nicht gespielt, sondern versucht, ihn mit einem Taschentuch „abzuwerfen“. Auf eine Vermieterin soll er eingeprügelt haben, als die mit einem Beschwerdebrief bei ihm erschien. Einer Frau habe er mehr als 20 Schläge gegen den Kopf gegeben.
Die Mutter soll bei einer Bedrohung aus der gemeinsamen Wohnung geflohen sein. Von einer nahe gelegenen Bushaltestelle habe sie die Polizei gerufen. Der vorsitzende Richter verdeutlichte dem Mann: „Ihre Mutter hatte Schiss vor Ihnen.“
Staatsanwältin verdeutlicht Gefahr
Zu dem Verfahren um Einweisung war es gekommen, nachdem in einer ersten Sitzung zunächst das Amtsgericht Velbert verhandelt hatte. Das dortige Gericht sah am Ende eine mögliche Schuldunfähigkeit. Damit wurde das Landgericht zuständig. Die sogenannte Große Strafkammer mit drei Berufsrichtern, einer Schöffin und einem Schöffen musste die Vorwürfe erneut unabhängig aufklären. Nach den Zeugenaussagen fasste die Staatsanwältin ihr Fazit zu den Taten: „Das ist gefährlich und erschreckend – es macht Angst.“
Der Gerichtspsychiater hatte in seinem Gutachten festgestellt, dass der Mann seit 2018 zehnmal stationär in einer psychiatrischen Klinik war. Sobald es ihm besserging, sei er fortgegangen. Er erscheine mürrisch und misstrauisch, dabei leide er unter Verfolgungsvorstellungen und habe in einer Klinik mit einer Wand geredet. Seine Attacken kämen teils ohne Warnung: „Unterhalb seiner Fassade brodelt es außerordentlich.“ Zum Hintergrund des Mannes wisse man wenig. Er habe in der Schule Probleme gehabt und gefehlt, später eine Ausbildung versucht, aber abgebrochen. Der Arzt fasste zusammen: „Er hat abgelehnt, Fragen zu Vorbehandlungen zu beantworten.“
Mann lebte auf engstem Raum mit Mutter zusammen
Dem Gutachter hielt der Anwalt des Mannes entgegen, dass die Übergriffe zum Teil ohne eine Krankheit erklärt werden könnten: „Mit seiner Mutter lebt er auf engstem Raum zusammen, die Betten stehen sich gegenüber. Da ist klar, dass es zu Konflikten kommt.“ Der Psychiater wiederum konterte: „Er droht mit einem Messer, er tritt und schlägt. Es ist nur Zufall, dass nichts Schlimmes passiert ist.“ Die Mutter sei aus seiner Sicht die am stärksten gefährdete Person im Umfeld des Mannes.
Der Angeklagte kann gegen das Urteil und die vorläufige Unterbringung Rechtsmittel einlegen.
>>> Forensische Klinik
Wer schuldunfähig schwere Straftaten begeht und gemeingefährlich handelt, kann durch Gerichtsurteil in eine geschlossene Klinik eingewiesen werden.
Zuständig ist eine Große Strafkammer am Landgericht.
Die Unterbringung gilt unbefristet. Sie wird von einem Gericht beendet, wenn die eingewiesene Person nicht mehr als gefährlich gilt.
Die durchschnittliche Dauer in Deutschland beträgt derzeit zwölf Jahre und sechs Monate, sagte der Anwalt des Heiligenhausers in seinem Plädoyer.