Wuppertal. Ein 59-jähriger Velberter hat nicht nur einen Jugendlichen belästigt, sondern auch das Ordnungsamt übel beschimpft. Dafür gab es eine Geldstrafe.
Das Wuppertaler Landgericht hat das Strafurteil gegen einen 59-Jährigen wegen sexueller Belästigung eines Jugendlichen an einem Velberter Motorradtreffpunkt bestätigt. Im selben Verfahren bleibt es darüber hinaus bei Strafe für Beleidigung des Velberter Ordnungsamts als „SS“.
Der Mann muss zusammen 1800 Euro an die Landeskasse zahlen, seine Einkünfte von drei Monaten. Das Urteil ist erneut angreifbar. Der vorsitzende Richter stellte klar: Das Gericht habe keine Zweifel am Ablauf der Geschehnisse, wie sie das Amtsgericht Velbert in seinen ersten Verhandlungen festgestellt hat.
Einen 17-Jährigen geküsst
Der 59-Jährige hat nicht mehr bestritten, dass er im Mai 2018 bei einem abendlichen Motorrad-Treffen am Langenberger Sender einen damals 17-Jährigen belästigt hat: Er habe ihn gegen seinen klar erkennbaren Willen umarmt und gestreichelt und auf eine Wange geküsst. Dem heute 22 Jahre alten Geschädigten erklärte er, es tue ihm leid. Der junge Mann berichtete, er meide den Treffpunkt seither – aus Angst, den Angeklagten zu treffen. Er habe Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt aufgesucht.
Ordnungsamt beschimpft
Im zweiten Fall soll der Angeklagte im Juni 2021 am Wanderparkplatz Sandkuhle mit zwei Motorradleuten gesprochen haben. In der Nähe des Hattinger Ortsschildes habe er mit Hinblick auf die Corona-Bestimmungen zu Treffen in der Öffentlichkeit erklärt: „Hier hat die SS vom Velberter Ordnungsamt nichts mehr zu sagen.“ Es handele sich um „Wichser“ und „Pisser“.
Kennzeichen gemerkt
Auf die Worte wurde eine städtische Mitarbeiterin aufmerksam, die mit einer Freundin privat spazieren ging. Die Mittvierzigerin sagte aus: „Ich bin stehen geblieben und habe gesagt: Reden Sie weiter, ich arbeite beim Velberter Ordnungsamt.“ Er habe ihr geantwortet: „Da haben Sie ja nette Kollegen.“ Am folgenden Tag habe sie den Vorfall notiert, mitsamt dem Motorrad-Kennzeichen, das sie sich gemerkt hatte.
„Auf die Füße getreten“
Der Angeklagte führte an, er habe im ruhigen Ton über den Verlauf der Gemeindegrenze gesprochen. Die genannten Beleidigungen würde er nicht gebrauchen. Er sei Journalist in einer anderen Stadt und sei den Corona-Maßnahmen des Ordnungsamts am Motorradtreff nachgegangen. Der Behörde sei er dabei „auf die Füße getreten“; so erkläre er sich die aus seiner Sicht falsche Anzeige.
Eine Sicht, die die Staatsanwältin zurückwies: „Das Ordnungsamt ist keine verschworene Gemeinschaft, die dem Angeklagten ‘eins reindrücken’ will.“ Das Gericht schloss sich an: Bei einem harmlosen Gesprächsverlauf hätte die Zeugin sich nicht eingemischt. Der Angeklagte kann erneut Rechtsmittel einlegen.