Soll der Balkhauser Weg zwischen Velbert und Hattingen eine Fahrradstraße werden? Diese Anregung hatte eine Gruppe Radfahrer gemacht.
Wer mit dem Fahrrad von Nierenhof nach Hattingen fahren möchte, hat nicht so viele Optionen: Entweder geht es entlang der Nierenhofer Straße – die allerdings bei Auto- und Motorradfahrern sehr beliebt ist. Eine weitere Alternative ist die Kohlenstraße, um dann über Nebenstraßen den Berg nach Hattingen zu überqueren. Nur ist zum einen die Kohlenstraße – auch nach der Sanierung – sehr eng, zum anderen sind die Nebenstraßen recht steil.
Bleibt noch der Balkhauser Weg. Den nutzt auch eine Gruppe älterer Radfahrer aus Langenberg regelmäßig, da hier der offiziell beschilderte Radweg nach Hattingen entlang läuft. „Jedoch wird diese schmale Straße von sehr vielen Fahrzeugen befahren, die vielfach die vorgeschriebenen Abstände gegenüber Radfahrern nicht einhalten“, heißt es in einem Schreiben, das diese Gruppe an die Stadtverwaltung Velbert gerichtet hat.
Daher regt die Gruppe an, den Balkhauser Weg zur Fahrradstraße zu erklären. „Wenn durch eine Absprache mit der Stadt Hattingen auch der weitere Balkhauser Weg zur Ruhr eine Fahrradstraße werden könnte, wäre vielen Radfahrern geholfen.“ Natürlich sei dies erst möglich, wenn die Sanierung der Kohlenstraße abgeschlossen sei.
Haupt- und Finanzausschuss nimmt sich der Sache an
Diese Anregung war nun auch Thema im Haupt- und Finanzausschuss – und stieß dort auf Wohlwollen. Zwar, so der Beschluss, werde es keine Fahrradstraße geben. Aber: In Abstimmung mit der Stadt Hattingen soll auf dem außerorts gelegenen Abschnitt der Straße in Zukunft Tempo 50 gelten.
In der Begründung dazu erläutert die Verwaltung zunächst einmal die Besonderheiten einer Fahrradstraße: Ihre Anordnung komme nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von „lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr“ in Betracht.
Fahrradstraßen dürfen nur von Radfahrenden befahren werden – andere Fahrzeuge dürfen dort nur unterwegs sein, wenn das durch ein zusätzliches Schild zugelassen ist. Für diesen Verkehr gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Aber: Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Wenn nötig, so heißt es in der Straßenverkehrsordnung, müsse der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Auch dürfen Radfahrende auf solchen Straßen grundsätzlich nebeneinander fahren.
Der ruhende Verkehr müsse ebenfalls beachtet werden. Parkende Autos nehmen oft Raum ein, der dann im Fahrbahnbereich fehlt. Und beim Ein- und Ausparken entstehen Sicherheitsrisiken für Radfahrende. Deshalb sei es sinnvoll, Parkflächen nötigenfalls einzuschränken.
Parkplätze am Balkhauser Weg sind notwendig
So weit zu den rechtlichen Vorgaben. Da der innerörtliche Teil des Balkhauser Weges ein Wohngebiet erschließt, sind die Anwohnerinnen und Anwohner auf ihre Parkplätze angewiesen, heißt es in der Begründung des Ausschusses. Im vorderen Teil sind auf einer Strecke von rund 80 Metern etwa 16 Schrägparkplätze markiert. Müssten die der Fahrradstraße weichen, wären die Anwohner erheblich eingeschränkt.
Außerdem habe es in den vergangenen Jahren auf dem Balkhauser Weg keine Unfälle mit Personenschaden oder Beteiligung von Radfahrenden gegeben, stellt der Ausschuss fest. Ergänzend habe der Kommunale Ordnungsdienst im Frühjahr 2022 eine Verkehrszählung durchgeführt. Ergebnis: Zu Spitzenzeiten nutzen durchschnittlich weniger als 120 Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Kräder, Fahrräder) diese Straße – im Schnitt also weniger als zwei Fahrzeugen pro Minute.
„Durch die bestehende Kennzeichnung als Tempo-30-Zone sind die Sicherheit und der Komfort der Radfahrenden bereits ausreichend gewährleistet“, argumentiert das Gremium.
Allerdings kommt der Ausschuss den Antragstellern auch entgegen. Um nämlich die Sicherheit auch auf dem außerorts gelegenen Abschnitt zu gewährleisten, „sollte dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit abgesenkt werden“.
Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hattingen – die die Einrichtung einer Fahrradstraße auf ihrem Gebiet ebenfalls ablehnt –, sind sich beide Städte einig, ein Tempolimit auf dem außerörtlichen Abschnitt des Balkhauser Wegs einzurichten.
Fazit: Durch das Tempolimit außerorts, durch das geringe Verkehrsaufkommen und weil es keine Unfälle mit Personenschaden gegeben hat, „können sich Radfahrende sicher und komfortabel auf dem Balkhauser Weg fortbewegen“. Somit sei eine Ausweisung als Fahrradstraße nicht erforderlich.