Langenberg. Die Hauptstraße in Velbert-Langenberg ist in der Altstadt größtenteils Einbahnstraße – anders als berichtet auch für Radfahrer.
In dem Artikel „Hauptstraße ist nur teilweise Einbahnstraße“ haben wir berichtet, dass die Hauptstraße in der Altstadt für Radfahrer komplett in beide Richtungen befahrbar sei, die Einbahnstraßenregelung also nicht für Radler gelte. Wörtlich heißt es dort: „Ausgenommen sind übrigens Radfahrer: Die dürfen auch schon ab Wateler Mühle die Hauptstraße hinauf in Richtung Tunnel fahren.“
Diese Aussage ist falsch. Auch für Radfahrer ist der untere Teil der Hauptstraße zwischen Parkplatz Wateler Mühle und Bürgerhaus Einbahnstraße und nur Richtung Wateler Mühle freigegeben. Erst ab Hausnummer 71 dürfen auch sie die Straße in beide Richtungen nutzen.