Velbert. Es geht um geklaute Autos, Papiere und Werkzeug aus einer Mietwerkstatt in Velbert. Der 56-Jährige soll sein Insider-Wissen weitergegeben haben.
Den Diebstahl von Autos, Werkzeugen und Fahrzeugpapieren aus einer Mietwerkstatt mit mehr als 20.000 Euro Schaden soll ein 56 Jahre alter Angeklagter aus Velbert zu verantworten haben: Er habe Insider-Wissen an den Haupttäter (36) verraten, damit dieser die Sicherheitsvorkehrungen überwinden konnte, so das Landgericht Wuppertal.
Der vorbestrafte Velberter bestreitet die Vorwürfe. Das Landgericht bestätigte in der Berufung jedoch das weiter nicht rechtskräftige Urteil gegen ihn über acht Monate Bewährungsstrafe als Gehilfe. Ziel neben der Beute soll Rache am Werkstatt-Inhaber gewesen sein. Mit dem Mann habe Streit bestanden.
Der bereits verurteilte Haupttäter belastet den Angeklagten
Der rechtskräftig verurteilte Haupttäter erklärte im Zeugenstand: „Ich habe mir die Tat überlegt. Es ging darum, wie man dem Besitzer schaden könnte.“ Dem 56-Jährigen habe er für seinen Beitrag 500 Euro gezahlt.
Geklaut wurden in Velbert ein Audi A3 und ein Audi A6
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Ort des Einbruchs war eine Halle, die vom Inhaber für Auto-Basteleien vermietet wird: Kunden können selbstständig arbeiten oder für Hilfe bezahlen. Bei der Tat vom August 2021 kam schnell der Verdacht auf, dass der oder die Einbrecher sich auskannten: Sie hatten ein zehn mal elf Zentimeter großes Loch passend in den Kunststoff des Rolltores gebrannt, durch das sie den Schalter für den Motor des Tors betätigen konnten. Es fehlten ein Audi A6, ein A3, kistenweise Werkzeug, dazu Fahrzeugschlüssel und -papiere.
Der Angeklagte soll sauer auf den Besitzer der Werkstatt gewesen sein
Der angeklagte Velberter soll sich über den Besitzer geärgert haben. Er lebte in einer Wohnung auf dem Gelände und hatte bis zum Frühjahr im Betrieb gearbeitet. Der Inhaber hatte ihm gekündigt. Er sagt, der Angeklagte habe Material gestohlen; der Angeklagte sagt, es sei um Geld gegangen.
Mit dem gestohlenen Auto vom Gelände – zurück mit dem Taxi
Das Gericht geht davon aus, dass der 56-Jährige alle wesentlichen Details verriet: Was wo war, dass die Sicherheitskameras auf dem Gelände nicht aufnahmen und dass der Inhaber kurzfristig verreist war. Der verurteilte Haupttäter bezeugte: „Wir haben über den Besitzer gesprochen und es wurde emotional. Ich habe gesagt: Ich mache das jetzt mit dem Einbruch.“ Am selben Abend habe er den Entschluss umgesetzt. Die Autos habe er mit Beute vollgeladen und nacheinander zu seiner Adresse außerhalb gefahren. Für die Rückkehr zum Tatort habe er ein Taxi benutzt. Dem 56-Jährigen habe er aufgegeben, die Jalousien an seinem Appartement herunterzulassen, damit er nichts sehen würde.
Mietwerkstatt-Besitzer in Velbert hatte sofort einen Verdacht
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In den Fokus der Polizei rückte der Velberter, weil der Besitzer sofort auf ihn kam und weil er in seiner Wohnung nichts gehört haben wollte, obwohl mehrere Autos vom Grundstück gefahren wurden. Im Prozess nicht durchsetzen konnte sich der Verteidiger des Mannes. Er hatte angeführt, dass der Haupttäter Kunde des Betriebs war und die Insider-Tipps des Velberters nicht gebraucht habe.
Gericht folgt Antrag der Staatsanwaltschaft
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Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Dem Angeklagten erklärte der vorsitzende Richter in der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung: „Sie wollen uns wirklich weismachen, dass Sie im Gespräch Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen ohne Hintergedanken beantwortet haben? Das können Sie ihrer Großmutter am Kaffeetisch erzählen.“ Der Angeklagte kann das Urteil ein weiteres Mal angreifen. Er ist Handwerker, lebt von Arbeitslosengeld und repariert Fahrzeuge in einer privaten Garage bei Angehörigen. Er gibt an, aus früherer Selbstständigkeit Schulden von mehr als 120.000 Euro zu haben.
>>> Die Rechtslage: Gehilfen
Wer vorsätzlich einem Anderen zu dessen vorsätzlich begangener Straftat Hilfe leistet, wird laut als Gehilfe bestraft.
Bei besonders schweren Diebstahl liegt die Strafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Für Gehilfen wird die Strafe gemildert. Strafen nicht mehr als zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.