Velbert. Der Vermieter Peach Property klärt derzeit nach eigener Aussage strittige Punkte der Mieterhöhung und nimmt diese zumindest vorerst zurück.

Endlich mal erfreuliche Post vom Vermieter. Das dürften sich zahlreiche Mietparteien an der Einsteinstraße in Velbert-Birth gedacht haben, als sie am 23. Dezember das Schreiben der Peach Property Group geöffnet haben.

Wie berichtet, wollte der Vermieter Grundmiete und Heizkostenvorauszahlung für zahlreiche Wohneinheiten drastisch anheben. In einem der WAZ vorliegenden Fall hätte die Mieterin einer sozial geförderten knapp 83 Quadratmeter großen Wohnung an der Einsteinstraße statt 585 künftig 993 Euro zahlen sollen – ein Anstieg um fast 70 Prozent also. Um diese Erhöhung zu rechtfertigen, hatte der Vermieter zwar die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt, die der Mieterverein jedoch als „nicht nachvollziehbar“ und „augenscheinlich fehlerhaft“ einstufte.

Im sozial geförderten Wohnungsmarkt kann es zu drastischen Erhöhungen kommen

Zum Hintergrund: Anders als auf dem freien Wohnungsmarkt, wo es Kappungsgrenzen gibt, dürfen Mieten für sozial geförderte Wohnungen auch um mehr als 20 Prozent erhöht werden, wenn der Vermieter seine Kosten in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung – in die dann neben Hausbewirtschaftung unter anderem auch die Eigenkapitalverzinsung einfließen kann – nachweist.

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Nachdem sich mehrere Mieter an die Presse – die WAZ berichtete zuerst, danach dann auch der WDR – und an den Mieterverein gewendet hatten, korrigierte die Peach Property Group zunächst die zweite Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung. Das entsprechende Schreiben sei „aufgrund eines Systemfehlers“ versendet worden und könne als gegenstandslos betrachtet werden. So hätte die oben genannte Mieterin statt 993 nun noch 925,44 Euro zahlen sollen. Das tat sie nach Rücksprache mit dem Mieterverein Velbert jedoch nicht, sondern widersprach den Erhöhungen schriftlich.

Vermieter Peach Property steht im Austausch mit der Stadt Velbert

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Im aktuellen Schreiben verweist die Peach Property Group noch einmal darauf, dass die Mietkostenberechnung eine Fachfirma vorgenommen habe. „Es gibt nun strittige Punkte zur komplexen Berechnung, zu denen wir mit der Stadt im Austausch stehen“, heißt es in den Schreiben weiter. Die Klärung werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Um vor Weihnachten jedoch kurzfristig Klarheit zu schaffen, werde die komplette Kostenmieterhöhung zurückgenommen.

Die betroffenen Mieter müssen somit weiterhin die bisherige Gesamtmiete – im Fall der WAZ-Leserin 585 Euro – zahlen.

Mieterverein Velbert freut sich mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern

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Auch beim Mieterverein Velbert ist die gute Nachricht angekommen. „Das sind gute Neuigkeiten“, findet Jürgen Hübinger, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Mietervereins. Er hatte im Gespräch mit der WAZ „massive Zweifel“ an der Korrektheit der Wirtschaftlichkeitsberechnung geäußert und sieht seine Einschätzung nun bestätigt.

Die Rücknahme der Mieterhöhung habe für die betroffenen Mieterinnen und Mieter perspektivisch einen weiteren großen Vorteil, so Hübinger. Da die Wohnungen zum Jahreswechsel aus der sozialen Bindung fallen, gelten künftig die Spielregeln des freien Wohnungsmarktes, erläutert der Mietexperte. Und das bedeute auch, „dass eine Mieterhöhung in der zuletzt von Peach Property vorgesehenen Größenordnung nicht rechtens ist“.

>>> Zulässige Mieterhöhungen

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt: Die Miete darf innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nur um 20 Prozent steigen.

Dabei gilt auch: In einem laufenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Das ist die absolute Obergrenze.

In die Vergleichsmiete fließen auch Ausstattung, Wohnlage, Baujahr und Modernisierungen ein. Der Mietspiegel ist auf der städtischen Homepage zu finden.