Velbert. „Wohngeld plus“ bedeutet mehr Geld. Ebenso ein mehr an Ärger und Wartezeiten und mehr Personalausgaben für die Stadt Velbert.
Die Bezeichnung „Wohngeld plus“ verheißt mehr Geld. Die Neuerung bringt allerdings absehbar auch ein Mehr an Ärger und an Wartezeiten und für die Stadt Velbert nicht zuletzt mehr Personalkosten sowie mehr Arbeit in der Stadtverwaltung. Man werde im nächsten Stellenplan von jetzt vier auf künftig 13 Stellen ausweiten müssen, kündigt Gerno Böll an, es werde viel mehr Anspruchsberechtigte geben. Das seien pro Zusatz-Stelle ca. 65.000 Euro im Jahr, so der Fachdezernent weiter, die nicht refinanziert würden. Aber das ist noch längst nicht alles. Die ersten regulären Zahlungen werde es wohl „frühestens Mitte April geben“, sagt Norbert Maurer, Leiter der Abteilung Soziale Sicherung. „Können“, ergänzt Fachbereichsleiter Jürgen Wosimski (Bürgerdienste) rasch korrigierend, „geben können.“
Abstimmung zwischen Velbert und Jobcenter
Eine Abordnung der hiesigen Wohngeld-Stelle ist just von einem Termin zwecks Abstimmung mit dem Jobcenter „ME-aktiv“ zurück. Nach dem Willen der „Ampel“-Bundesregierung soll „Wohngeld plus“ ab 1. Januar mit merklich höheren Zuschüssen zur Miete sowie einem stark vergrößerten Empfängerkreis greifen. Statt wie bislang monatlich rund 180 Euro bekommen Berechtigte nunmehr etwas mehr als das Doppelte: rund 370 Euro pro Monat. Der Bezugszeitraum kann bis auf 24 Monate verlängert werden.
Aktuell 700 Bezugshaushalte in Velbert
Außerdem soll sich die Menge der anspruchsberechtigten Haushalte mehr als verdreifachen: bundesweit von 580.000 auf mehr als zwei Millionen. „Mindestens drei mal so viel wie jetzt“, bekräftigen die Praktiker im Velberter Rathaus und beziffern die „Bezugshaushalte“ vor Ort mit „ungefähr 700“. In einer Präsentation der Fachverwaltung im Rat und zuvor zweier seiner Ausschüsse ist von einer „Verfünffachung des Bearbeitungsaufwandes“ die Rede.
Raumsuche im Velberter Rathaus läuft
Konkretere Inhalte sei man erst Ende November gewahr geworden, moniert Wosimski. Das erforderliche Personal werde nicht zum 1. 1. da sein, das betreffe eigentlich alle Kommunen, berichten die Verwaltungsleute. Lange Wartezeiten seien „wahrscheinlich“. Man habe „ein bisschen intern umgesetzt“, doch das reiße natürlich andere Löcher auf, schildert Maurer das Vorgehen. Und weiter: „Wir haben Bewerber, das Einstellungsverfahren läuft.“ Bei externen Aspiranten bedeute das jedoch auch, sie erst schulen zu müssen. Wo die Schreibtische der Neuen stehen werden? „Wir gucken nach einer Raumlösung im Rathaus.“
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Von Antragstellung bis Auszahlung vergehen schon jetzt bis zu zwölf Wochen
Eine weitere Baustelle: Die erforderliche Wohngeld-Software steht wohl erst im April zur Verfügung. Ein Online-Formular und das Programm selbst werden also erst mit großem Verzug fertig. Nach Auskunft Norbert Maurers dauerte es zur Jahresmitte von der Antragstellung bis zur Auszahlung sechs Wochen. Diese Spanne sei aktuell aber kein Thema, „zehn bis zwölf sind zurzeit real“. Wie das nach dem Jahreswechsel ausschauen werde, das wisse niemand. „Auf jeden Fall länger.“
Erhöhung bis zum Laufzeitende
Wenn der Zeitraum eines Wohngeld-Bezugs über den Jahreswechsel hinweg laufe, „dann wird das bis zum Laufzeitende automatisch erhöht“, erklärt Fachbereichschef Wosimski. Zur Frage, wer denn Wohngeld bekommen könne, verweisen sowohl er als auch Maurer aufs Internet und www.wohngeldrechner.nrw.de. Dort seien auch Antragstellungen möglich.
Schon seit Wochen viele Warnungen
Davor, dass der Start mehr als holprig ausfallen würde, ist bereits seit vielen Wochen von verschiedenen Seiten eindringlich gewarnt worden. So auch von Helmut Dedy, Geschäftsführer des NRW-Städtetags: „Sobald das neue Gesetz gilt, sind die alten Regeln außer Kraft. Das bedeutet, dass die Städte keine weiteren Anträge mit der vorhandenen Software bearbeiten können. Gleichzeitig können aber mehr Menschen ,Wohngeld plus‘ beantragen. Damit ist Ärger vorprogrammiert.“
Die Stadt Velbert weist zum Thema auf den folgenden Link ins Serviceportal hin: https://serviceportal.velbert.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/75150/show. Dort fänden Bürgerinnen und Bürger u. a. Antragsformulare.
>>>Für Haushalte mit geringem Einkommen
Zu den Anspruch-Berechtigten zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen. Dazu gehören vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren.
Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Mit ihrer dauerhaften Heizkosten-Komponente will die Bundesregierung zudem dafür sorgen, dass die Menschen diese steigenden Kosten bezahlen können.