Velbert. Hauptsächlich etliche neue Wohnungen sollen in einem Quartier in Velberts Unterstadt entstehen. Die Politik sieht vor allem Vorteile und Chancen.
Von der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans bis zu dem Tag, an dem dann tatsächlich Bauarbeiten starten, geht in der Regel eine geraume Zeit ins Land. Das dürfte auch für den Plan mit der Nummer 673.01 „Bismarckstraße/Friedrichstraße“ gelten. Seine Marschrichtung zeigt: In diesem Gebiet der Velberter Unterstadt agiert jetzt nicht nur ein neuer Eigentümer, der dort dem Vernehmen nach zwei Grundstücke gekauft hat, sondern soll vor allem ein neues innenstadtnahes Wohnquartier entwickelt werden. „Alles, was an der unteren Friedrichstraße passiert, kann nur von Vorteil sein“, meinte (nicht nur) Hans Küppers (CDU) im Bezirksausschuss (BZA) Velbert-Mitte. Der BZA beurteilt das Vorhaben nahezu ausnahmslos positiv. Er stimmte dem Aufstellungsbeschluss bei nur einem Nein und nur einer Enthaltung zu.
Bestandteil des Velberter Wohnungsbauprogramms
Der bislang vorliegende Entwurf ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. Er ist nämlich, wie Björn Leißner in der Sitzung erläuterte, „ohne Abstimmung mit dem jetzigen Eigentümer erfolgt“. Nach Darstellung des Stadtplaners für Velbert-Mitte wird das bisher vorwiegend von Gewerbe – u. a. vormals Fingscheidt – geprägte Areal, das funktional als „Ausläufer“ des Gewerbeparks Unterstadt betrachtet wird, kein reines Wohnquartier. Vielmehr soll im östlichen Bereich „eine verträgliche Gewerbe-Nutzung“ möglich werden. Dort grenzt das Plangebiet an den erwähnten Gewerbepark und gilt deshalb als „in Teilen mit Lärmimmissionen vorbelastet“. Es liegt im nordwestlichen Bereich der Innenstadt, im Kreuzungsbereich der Bismarck- und der Friedrichstraße. Im Norden, Süden und Westen liegen benachbarte Wohngebiete.
An der Straße vier Vollgeschosse
Im Bereich des Bebauungsplans spielt heute das Wohnen eine untergeordnete Rolle. Das gibt’s lediglich vereinzelt und im vorderen Bereich längs der Friedrichstraße. Dort könne man sich etwa vom Panorama-Radweg Niederbergbahn bis zur aktuellen Nummer 37 vier Vollgeschosse vorstellen, rückwärtig Querriegel sowie ggf. Reihen- und Doppelhäuser, hieß es im BZA. Der Hochbunker – „Kein städtebauliches Highlight“ – sei bereits seit Jahrzehnten in privater Hand und bleibe stehen.
Auskunftspflicht und Vorkaufsrecht
Auf Initiative der Fachverwaltung ist in 2021 eine Stadtumbausatzung erlassen worden, bei der es konkret um die Bebauung und Straßenzüge im Bereich zwischen der östlichen Seite der Friedrichstraße im Westen, dem Bogen des Radwegs im Norden/Osten und den beiden Seiten der Sternbergstraße im Süden geht. Sie sei ein hilfreiches Instrument, argumentierte die Fachbereichsleitung gegenüber der Politik, um in der Unterstadt arbeiten und voran kommen zu können. Das bedeute z. B. Auskunftspflicht und Vorkaufsrecht.
Große Chance für das gesamte Unterstadt-Quartier
Wie man dafür sorgen könne, „dass das in dem neuen Quartier nicht so schwierig wird“ wie heute schon in Teilen der Unterstadt, wurde im BZA vorsichtig formulierend vorgetragen. Für diese Bevölkerungsgruppe kämen die neuen Wohnungen wohl eher nicht in Frage, lautete die Antwort. Dort entwickle sich „eine sehr homogene Sozial-Struktur, die nicht im Interesse der Meisten“ sei, umschrieb André Feist-Lorenz (Bündnisgrüne) die Situation. Das neue Vorhaben wertet der BZA-Vorsitzende als „sicherlich große Chance für das gesamte Quartier“. Die Grünen sähen sehr viele Aspekte, merkte auch sein Parteifreund Artur Busse an und nannte „insbesondere den Geschosswohnungsbau“.
Zeitnah, kooperativ und einvernehmlich
Ausschuss für Stadtplanung ist am Zuge
Das nächste Ratsgremium, das sich laut Beratungsfolge mit dem Aufstellungsbeschluss zu „Bismarck-/Friedrichstraße“ beschäftigt und darüber abstimmt, ist der Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität.
Die Mitglieder dieses Fachausschusses tagen am Donnerstag, 10. November, ab 17 Uhr im Saal Velbert des Rathauses (Thomasstraße 1).
Die Fläche ist im aktuellen Wohnungsbauprogramm 2022 bis 2030 als priorisierte Entwicklungsfläche aufgenommen. Das Programm trifft hinsichtlich Quantität und Qualität Vorgaben für die künftige Wohnungsbauentwicklung vor Ort. Diese sollen gemeinsam mit dem Investor bzw. neuen Eigentümer weiter konkretisiert werden, um dann per Festsetzungen in dem fälligen Bebauungsplan bindend zu werden. Laut Vorlage haben Stadt und Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, um „eine zeitnahe, kooperative und einvernehmliche Umsetzung“ sicher zu stellen.