Heiligenhaus/Wuppertal. In einem Prozess ist über einen Hausfriedensbruch auf einem Heiligenhauser Supermarkt-Parkplatz verhandelt worden. Warum er mit Freispruch endete
In einem Strafprozess um angeblichen Hausfriedensbruch bei einem Heiligenhauser Lebensmittel-Markt hat das Landgericht Wuppertal den Angeklagten freigesprochen. Der Mann Anfang 40 hatte den Parkplatz betreten, obwohl er drei Tage zuvor ein „unbefristetes, deutschlandweites Hausverbot auf allen Parkplätzen der Ladenkette“ erhalten hatte.
Bekannter brauchte Hilfe
Aussagen zufolge half er einem Bekannten, dem auf dem Grundstück schlecht geworden war – und war deshalb entschuldigt. Der vorsitzende Richter erläuterte: „Wir sind nicht überzeugt, dass die Vorwürfe zu Recht erhoben wurden, und wir haben Zweifel, dass eine Mitarbeiterin des Markts die Wahrheit ausgesagt hat.“ Das Gericht gehe davon aus, dass ungerechtfertigt Hausverbote ausgesprochen worden seien. Laut Zeugen im Prozess soll die fragliche Mitarbeiterin womöglich willkürlich Maßnahmen gegen Deutsche mit russischen Wurzeln verhängt haben.
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Regelmäßige Treffen
Laut dem nun freigesprochenem Angeklagten gehörte er am 13. März 2020 zu einer Gruppe, die sich ansonsten regelmäßig an einem Schutzhäuschen für Einkaufswagen traf und sich im Geschäft versorgte. Von der Straße aus habe er einen Bekannten beim Verlassen des Markts bemerkt. Der habe unter der Last seiner Einkaufstaschen sichtlich Probleme gehabt, zumal er krank sei. Der Angeklagte erläuterte: Er sei zu Hilfe geeilt. Der Bekannte habe sich an einen Zaun lehnen müssen und so erholt.
„Das gibt nur Ärger“
Ein weiteres Mitglied der Gruppe bestätigte das. Er wiederum habe sich aber nicht an der Hilfsaktion beteiligt: „Ich wusste ja, was dann wieder passiert. Das gibt nur Ärger für nichts und wieder nichts.“ Ein dritter Zeuge berichtete über eine bestimmte Marktmitarbeiterin: „Ich bin überzeugt, dass die was gegen uns allgemein hat, und speziell gegen Russland-Deutsche. Nur die kriegen von ihr Hausverbot.“
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„Die sielt sich gerne auf“
Den Ausschlag gab eine andere, ehemalige Mitarbeiterin des Betriebs: Den Angeklagten kenne sie als ruhigen Kunden. Über die Gruppe hätten sich Leute beschwert, über ihn aber nicht – und das meiste habe gar kein Hausverbot gerechtfertigt. Über die frühere Kollegin hingegen, die weiter im Betrieb sein soll, sagte sie: „Ohne dreckige Wäsche waschen zu wollen - die spielt sich gern auf.“
Hilfeleistung über Hausrecht
Für das Gericht überwiegt die Hilfeleistung das Hausrecht; daraus folgte der Freispruch. Die Staatsanwaltschaft kann Rechtsmittel einlegen. Zeugen vom Parkplatz berichteten unserer Zeitung am Rand der Verhandlung, dass sich die Situation aufgelöst habe: „Wir kaufen da nicht mehr.“ Das Geschäft ist der Redaktion bekannt. Die Belastungszeugin muss mit einem eigenen Strafverfahren rechnen, wegen Verdachts der falschen Aussage vor Gericht.