Wuppertal. An Weihnachten 2021 soll ein Velberter eine Frau getötet haben. Im Prozess vor dem Landgericht hat nun die Rechtsmedizin ihr Gutachten ergänzt.
Bei dem laufendem Prozess um den Totschlag an einer Velberterin an Weihnachten 2021 im Stadtteil Birth hat die Rechtsmedizin ihr Gutachten zu Giften und gefährlichen Substanzen ergänzt: Die verstorbene 50-Jährige stand bei ihrem hochgradig gewaltsamen Tod unter mehreren Psychopharmaka, wie sie bei psychischen Erkrankungen verschrieben werden. Dabei war einer der Wirkstoffe weit höher dosiert, als bei jeder Anwendung für Behandlungen. Laut Gutachten soll er giftig gewirkt haben.
Angeklagter kündigt Aussage an
Im Landgericht Wuppertal hat der angeklagte, verwitwete Mann (42) der Frau für Anfang August eine Aussage angekündigt. Er hatte sich am Morgen nach dem Geschehen freiwillig auf der Velberter Polizeiwache gestellt, sich angezeigt und die Schlüssel zur Wohnung des Paares übergeben.
Die sofort eingesetzten Beamten fanden die Frau im Schlafzimmer, auf dem Bett liegend, bis über den Hals zugedeckt. Sie soll bereits sichtliche Todeszeichen getragen haben. Die Gerichtsmedizin fand bei der Verstorbenen Spuren schwerster Misshandlungen: Blaue Flecke über Kopf und Oberkörper mit beiden Brüsten, Würgemale am Hals, Striemen auf dem Gesicht wie von Schlägen mit einem schmalen Gegenstand.
„Mehrfache stumpfe Gewalt“
Dazu kamen Verletzungen im Intimbereich. Die Leber war gerissen, ein Gefäß am Herz hatte geblutet. Insgesamt bestanden mehrere, innere Verletzungen, die jede für sich allein hätten tödlich sein können. Dazu kam das Würgen. Fazit der Gutachterin: „Man muss von mehrfacher, schwerer, stumpfer Gewalt ausgehen.“ - Wie bei Schlägen mit einem Körperteil oder einem Gegenstand. Dabei seien Organe gequetscht worden.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft geht anhand weiterer Ergebnisse davon aus, dass die Frau ihre Verletzungen zwischen dem Abend des 24. Dezember 2021 und dem folgenden Morgen, 3 Uhr, erlitt. Demnach wären noch mehrere Stunden vergangen, bis der Angeklagte bei der Polizei erschien.
Laborergebnisse sind „spannend“
Die Laborergebnisse zu den Giften nannte die Gerichtsmedizinerin „spannend“. Die Dosis könne sie nur deshalb nicht tödlich nennen, weil es für den gefundenen Stoff keine Vergleichszahlen gebe. Wie er sich konkret ausgewirkt gehabt haben kann, wüssten Experten zu sagen.
Ihre vorläufige Einschätzung: „Man muss mit Schläfrigkeit und Herzrhythmus-Störungen rechnen. Insgesamt wären es eher ,schwammige’ Symptome, die man schlecht einordnen kann, wenn man sie erlebt.“ Die Verstorbene soll wegen einer psychischen Erkrankung mehrere Arzneimittel verwendet haben.
Das Gericht will am 8. August 2022 weiter verhandeln.