Wuppertal/Velbert. Im Streit hat ein Velberter seine Freundin so geschlagen, dass ihr das Trommelfell riss. Nun wurde der 43-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein 43 Jahre alter Angeklagter aus Velbert hat im Streit seine frühere Lebensgefährtin (46) dermaßen geohrfeigt, dass sie einen Trommelfellriss und bleibenden Hörschaden erlitt. Der arbeitslose Handwerker vor dem Landgericht in Wuppertal jetzt seine Strafe an und zahlt 1500 Euro an die Landeskasse. Gegen das Urteil hatte er nach der ersten Verhandlung vor dem Velberter Amtsgericht zunächst Berufung eingelegt. Dort hatte er noch behauptet: Die Frau habe sich womöglich ein Wattestäbchen ins Ohr gesteckt und sich selbst verletzt.
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Zuspitzung eines langen Streits
Diese Version ist vom Tisch; bestätigt ist die Aussage der Frau, einer angestellten Facharbeiterin. Das Geschehen vom September 2019 hatte sie vor dem Landgericht erneut beschrieben. Es soll die Zuspitzung eines jahrelangen Hin und Hers vor dem Hintergrund von Betrug und Affären des Mannes gewesen sein. Am Tattag habe sein Handy offen auf einem Tisch gelegen: „Da kam eine SMS von einer Dame, die ich schon kannte.“ Die Schreiberin sei 23 Jahre alt. Ihr Kommentar dazu habe zum Streit geführt, in dessen Verlauf sie ihn raus geworfen habe: „Ich habe gesagt: Was machst Du jetzt? Gehst Du zu deiner Kleinen? Oder zu der Verheirateten? Oder zu der aus Wülfrath?“
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Mit der flachen Hand auf den Kopf geschlagen
Er habe sie mit der flachen Hand geschlagen, immer auf die linke Seite des Kopfes. Die Aussage der Frau: „Nach dem dritten Schlag habe ich nichts mehr gehört.“ Die Verletzte rief die Polizei, die Beamten schickten den Mann aus der Wohnung. Die Frau berichtete: „Ich fühlte mich erleichtert, dass es endlich vorbei war. Es war fünf Jahre so gegangen.“
„Er kam, wenn er Geld brauchte“
Inzwischen nenne sie das Verhältnis nicht mal mehr „On-off-Beziehung“, weil es keine Beziehung gewesen sei: „Er ist gekommen, wenn er Geld brauchte oder einen Schlafplatz.“ Einmal habe er sie gewürgt, dass sie drei Wochen lang Schluckbeschwerden hatte. Sie habe auf eine Anzeige verzichtet, nachdem ihr Arzt ihr versichert hatte: Das geht von allein wieder weg.
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Der Frau zufolge spielte der Angeklagte seinen Affären vor, er sei Geschäftsmann und vermiete Wohnungen. Er sei vorübergehend knapp bei Kasse, aber bald kämen Zahlungen herein: „Damit hat er dafür gesorgt, dass die Frauen ihm Geld geliehen haben.“ Einmal habe er sie selbst überzeugt, sich vorzeitig ein neues Handy zu kaufen und ihm ihr altes Gerät zu geben. Den Preis habe er angeblich abzahlen wollen, sagte die Frau: „Bis heute habe ich keinen Cent gesehen.“
Mit anderen Frauen in Hotels
Sie habe damals gedacht, er wohne bei seinem Vater. Tatsächlich habe er bei einer anderen Frau gelebt, wie sie inzwischen wisse. Wenn sie ihn rausgeworfen habe, habe er behauptet, er wisse nicht, was er tun sollte, weil er kein Geld für ein Hotel hätte. Sie habe dem entgegengehalten, dass er von seinem Hartz-IV-Geld mit anderen Frauen in Hotels gehe.
Das Opfer hört noch immer schlechter
Das Trommelfell der Frau hat sich inzwischen geschlossen, berichtete sie dem Gericht. Sie höre dennoch auf der einen Seite viel schlechter als auf der anderen; beim Musikhören falle es besonders auf. Auf eine Operation habe sie verzichtet, nachdem ihr Arzt sie beraten habe.
Die Strafe des Mannes entspricht seinem Hartz-IV-Satz von 100 Tagen und erscheint im Führungszeugnis. Er muss damit rechnen, eine Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung verbüßen zu müssen, für die er unter Bewährung stand.
>>>Strafe am unteren Rand
Die Strafe für einfache Körperverletzung ist laut Gesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Die Rechtsprechung sieht für Ersttäter in typischen Fällen das untere Drittel dieses Rahmens vor, das ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 20 Monaten.
Für den vorbestraften Velberter liegt die Strafe mit 100 Tageseinkünften am unteren Rand des Möglichen.