Velbert. In Teilen der Fußgängerzone dürfen Radfahrer zu bestimmten Zeiten auf ihrem Drahtesel sitzen bleiben. Aber: Fußgänger haben Vorrang.
Die Fußgängerzone von Velbert-Mitte ist ab sofort zu bestimmten Zeiten für Fahrräder freigegeben. Die Freigabe erfolgt zunächst probeweise begrenzt für ein Jahr. Sie gilt an Werktagen von 18.30 bis 10.30 Uhr des Folgetages sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Darauf weisen vor Ort Schilder hin, die die Technischen Betriebe Velbert in den letzten Tagen angebracht haben.
„Wir schaffen durch die Freigabe für Radfahrende eine wichtige Verbindung zwischen Ober- und Unterstadt. Die Maßnahme ist also ein Baustein zur Stärkung des Radverkehrs“, erläutert Bürgermeister Dirk Lukrafka.
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Schrittgeschwindigkeit fahren
Zu beachten ist, dass trotz der Freigabe alle Personen, die zu Fuß gehen, grundsätzlich den verkehrlichen Vorrang behalten. Für die Radfahrenden bedeutet das, dass sie Schrittgeschwindigkeit fahren sowie ausreichenden Abstand einhalten und falls notwendig warten müssen. Den Beschluss zur Freigabe hatte der Bezirksausschuss Mitte in seiner Sitzung am 3. Mai dieses Jahres mit großer Mehrheit gefasst.
In diesen Bereichen ist Radeln erlaubt
In diesen Bereichen gilt die Freigabe: Friedrichstraße zwischen Thomas- und Grünstraße; Kurze Straße von Friedrich- bis Koelverstraße; Blumenstraße von Friedrich- bis Offerstraße; Verbindungsweg von der Friedrich- zur Thomasstraße (sog. Beamtenweg); Corbygasse; Châtelleraultweg und Europaplatz.