Velbert. Freie Fahrt mit dem Fahrrad und E-Tretroller durch die Fußgängerzone von Velbert. Das soll ein Jahr lang ausprobiert werden. Aber es gibt Kritik.

Über geraume Zeit sah es jetzt im Ratsausschuss für Klima und Umwelt zunächst fast so aus, als sollte der Verwaltungsvorschlag zur Öffnung der Fußgängerzone in Velbert scheitern. Denn anfangs äußerten sich nahezu ausschließlich Skeptiker, die es für keine gute Idee halten, die Fußgängerzone Friedrichstraße für Fahrräder und so genannte Elektro-Kleinstfahrzeuge, konkret: E-Scooter, freizugeben. Doch schließlich meldeten sich mehr und mehr Fürsprecher, gewannen diese letztlich die Oberhand und entschieden die Abstimmung klar mit Neun zu Vier für sich. Ergo wird es nun – entsprechende positive Voten der in der Sache noch ausstehenden Gremien vorausgesetzt – eine probeweise Öffnung geben.

Außerhalb von Velberts Hauptgeschäftszeiten

Die Einbahnstraßen-Regelungen gelten nicht für Nutzer auf zwei Rädern.
Die Einbahnstraßen-Regelungen gelten nicht für Nutzer auf zwei Rädern. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Der Testlauf ist auf ein Jahr befristet, mit einer „Zwischenbilanz nach einem halben Jahr“ und einer permanent bestehenden „Abbruchoption“, wie der Ausschuss-Vorsitzende Wolfgang Beckröge (Grüne) in der Sitzung am Dienstagabend ausdrücklich festhielt. Die Freigabe soll werktags von 18.30 bis 10.30 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen ganztägig gelten und somit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten. Nach dem Probejahr werden die gesammelten Erfahrungen ausgewertet und gewichtet, geht es um die Frage: Weitermachen oder die Fußgängerzone für Fahrräder und Elektro-Tretroller wieder verbieten?

Nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit

Konkret geht es über die Friedrich- zwischen Thomas- und Grünstraße hinaus auch um die Kurze- von Friedrich- bis Koelverstraße, die Blumen- von Friedrichstraße bis einschließlich „Medicum“, ferner um Corbygasse, Châtelleraultweg und Europaplatz sowie die beiden Fußgängerverbindungen zwischen „Medicum“ und Offerstraße sowie Friedrich-/Thomasstraße, der so genannten Beamtenlaufbahn. Um die Einbahnstraßen-Regelungen, die einzig und allein für die Abwicklung des Lieferverkehrs getroffen worden sind, brauchen sich Fahrrad- und Roller-Fahrer nicht zu scheren. Aber sie müssen gegenüber Fußgängern zurückstecken – die Passanten haben Vorrang – und dürfen nicht schneller als Schritttempo rollen.

Klima-Argument zieht nicht

Wer daran wohl ernsthaft glaube, dass letzteres tatsächlich eingehalten werde, fragte Wolfgang Werner (SPD) in die Runde und schlug vor: „Ist es nicht besser, die vorhandenen Möglichkeiten für Radler sicherer zu machen?“ „Die Fußgängerzone ist für Fußgänger“, beharrte Martina Wolfsbach (Velbert anders), „ich halte eine Freigabe für sehr schwierig.“ Zudem frage sie sich, wer die Einhaltung der Ver- und Gebote wohl kontrollieren werde. Mehrfach als unzutreffend kritisiert wurde der Argumentationsstrang in der Vorlage, demzufolge damit auch ein Beitrag zum Stadtklima geleistet werde.

Sichere Verbindungswege schaffen

Um das Radeln und Laufen zu befördern, heißt es in der Vorlage weiter, gelte es für den Rad- und Fußverkehr sichere Verbindungswege zu entwickeln, die mit möglichst keinen bzw. geringen Umwegen verbunden seien. Die Fußgängerzone als Achse zwischen Oberstadt und Unterstadt sei eine direkte, umweglose und – abgesehen vom Lieferverkehr – ungestörte Verkehrsverbindung. Die Fürsprecher führten am Dienstag vor allem anhand verschiedener Beispiele ins Feld, dass ein solches Miteinander andernorts funktioniere und warben für den Probelauf. „Wir sollten das auf jeden Fall versuchen“, sagte Hans Küppers (CDU), „das klappt woanders auch.“

ADFC äußert sich ablehnend

Für die Widmung ist der BZA zuständig

Als nächstes Gremium ist der Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität am Zuge (1. März), gefolgt vom Haupt- und Finanzausschuss am 8. März. Die abschließende Runde läuft Anfang Mai im Bezirksausschuss Velbert-Mitte.

Für die geplante Freigabe muss nämlich die bisherige Widmungsverfügung für die Fußgängerzone erweitert werden. Und Widmungen sind Sache des BZA.

Der hiesige ADFC hat seine eigenen Vorstellungen. „Der Modal-Split und die dafür notwendigen Verkehrsflächen sollten eher vom Mobilen-Individual-Verkehr übernommen werden, der jahrzehntelang bei der Stadt- und Verkehrsplanung eine hohe Priorität genossen hatte, als umgekehrt von den Fußgängern“, schreibt die ADFC-Ortsgruppe Velbert in ihrem Diskussionspapier. „Dazu benötigen wir in Velbert einen Plan für eine flächendeckende, durchgängige, alltagstaugliche und sichere Radinfrastruktur. Die Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone gehört nicht dazu.“