Velbert. Fahrgäste in Velbert dürfen ab Mittwoch nur noch unter 3G-Regeln mit dem Bus fahren. Kontrollen, Ausnahmen und Sanktionen – der Überblick.
In Bussen gilt seit Mittwoch in Velbert die 3G-Regel. Fahrgäste dürfen also nur noch mitfahren, wenn sie genesen, getestet oder geimpft sind. Das teilten die Verkehrsunternehmen mit, die in Velbert für die Linienbusse verantwortlich sind, also Rheinbahn, Ruhrbahn, Wuppertaler Stadtwerke und Rheinlandbus. Die Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert (VGV) betreibt keine eignen Busse.
Getestete müssen in den Bussen entweder einen offiziellen Antigen-Test vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, maximal 48 Stunden alt. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Geimpfte und Genesene müssen ihren Status durch ein Zertifikat nachweisen können. Zudem müssen sie ein Lichtbildausweis mit sich führen. Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen, weil sie regelmäßig in Schulen getestet werden – auch für Kinder unter sechs Jahren gilt die Regel nicht.
Velbert: So wird die neue 3G-Regel in Bussen kontrolliert
Die Rheinbahn kündigte an, in Kürze die Einhaltung der 3G-Regel in ihren Fahrzeugen zu kontrollieren. Pressesprecherin Katharina Natus teilt auf Nachfrage der Redaktion mit, dass die Nachweise von Fahrkartenkontrolleuren allerdings nur stichprobenartig überprüft würden.
Das bestätigte auch der Sprecher des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), er sagte: „Eine flächendeckende Kontrolle wird es nicht geben können.“ Denn: Für Busfahrer dauere es zu lange, die Nachweise zu kontrollieren – das könne den Fahrplan durcheinanderbringen. Jedoch sollen Polizei und Ordnungsamt hin und wieder Schwerpunktkontrollen in Velberter Bussen durchführen. Die Verkehrsunternehmen selbst dürfen keine Bußgelder verhängen, sondern nur Fahrgäste von der Fahrt ausschließen.
Wie viel muss man zahlen, wenn man ohne 3G-Nachweis im Bus erwischt wird?
Wie hoch die Geldbuße ist, steht noch nicht fest. Die Bundesregierung teilte mit: „Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen.“ Und: „Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache.“
Die Maskenpflicht bleibt bestehen, unabhängig von der Inzidenz. Das heißt, Mitfahrende müssen weiterhin eine medizinische Maske tragen. Die 3G-Regeln gelten auch in den Kleinbussen des Bürgerbusvereins Neviges/Tönisheide. Auf seiner Internetseite schreibt der Verein: „Wir appellieren daher an alle Nahverkehrskund*innen, sich an die Vorgaben zu halten und Impfnachweis oder Testergebnis sowie Personalausweis mitzuführen. Dies gilt nicht nur für den normalen Linienverkehr, sondern auch für den Bürgerbus.“
In Taxis darf man auch ohne 3G-Nachweise mitfahren
Taxis sind von der 3G-Regel ausgenommen. Salih Kamber leitet ein Taxiunternehmen in Velbert und sagt: „Unsere Fahrer fragen zwar die Fahrgäste, ob sie geimpft sind – aber wir sind dazu nicht verpflichtet.“ So steht es auch im Infektionsschutzgesetz, das am 24. November in Kraft getreten ist.
Die Rheinbahn betont, dass aufgrund der vielen Hygienemaßnahmen, Busfahren sicher sei. Sie habe antivirale Beschichtungen auf Kontaktflächen angebracht, die Innenräume der Busse würden regelmäßig durchgelüftet, weil Türen sich öffneten und Fenster auf Kipp stehen würden. Dass es in Bussen und Bahnen nicht häufiger zu Infektionen mit Corona käme, hätten mehrere Studien belegt.
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