Oberhausen. Ab Mittwoch, 24. November, gilt die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Auch in Oberhausen wird kontrolliert – das müssen Fahrgäste jetzt wissen

Ab Mittwoch, 24. November, gilt im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regelung. Auch das Oberhausener Verkehrsunternehmen Stoag setzt diese Maßnahme ab sofort um.

Ab Mittwoch werden mobile Teams eingesetzt, die – genau wie bei den Fahrscheinkontrollen – in den Fahrzeugen unterwegs sind. Sie kontrollieren stichprobenartig die Einhaltung der 3G-Regelung. Darüber hinaus plant die Stoag Schwerpunktkontrollen mit den Ordnungsbehörden, erste Gespräche mit der Stadt laufen bereits.

Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen

Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein und entsprechende Nachweise in Verbindung mit einem Ausweisdokument bei einer Kontrolle vorzeigen können. Das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden und das eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder und Jugendliche, die noch zur Schule gehen, sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

Wie das Unternehmen mitteilt, ist eine flächendeckende Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regelung in Bussen und Straßenbahnen mit häufigem Fahrgastwechsel und kurzen Haltestellenabständen allerdings nicht praktikabel.

Geschäftsführer begrüßt die neue Regel im Nahverkehr

Geschäftsführer Werner Overkamp begrüßt die neue Regelung von Bund und Land: „Ich gehe davon aus, dass die meisten Fahrgäste, die mit uns fahren und selbst geimpft oder genesen sind, sich dadurch im Bus oder in der Straßenbahn sicherer fühlen.“