Langenberg. Doris Stevermüer hat einen Rottweiler-Welpen. Eigentlich müsste sie mit dem eine Hundeschule besuchen. Doch die haben geschlossen.
Lea ist 15 Monate alt und putzmunter. Kleiner Haken: Lea ist eine junge Rottweiler-Dame und gehört damit zu den so genannten Listenhunden – und für die wird auch in Velbert der Maximalsatz der Hundesteuer fällig. Besteht Lea allerdings einen Wesenstest, sinkt auch die Steuer.
„Die Hundeschulen sind aber geschlossen“, sagt Leas Besitzerin, Doris Stevermüer. Die Stadt Velbert verlange dennoch einen Nachweis für den Besuch einer Hundeschule, damit für einen Hund besonderer Rassen die erhöhte Hundesteuer nicht fällig wird.
Kein Verständnis
Sie hat wenig Verständnis für die Anordnung der Stadt, schließlich sei man in einer Hundeschule im Freien und automatisch auf Abstand. „Nein, das ist nicht richtig“, sagt Doris Stevermüer mit Nachdruck. Was sie besonders ärgert: „Man kann doch keine Verordnungen erlassen, die man als Bürger nicht erfüllen kann.“
Per Mail hat sich Doris Stevermüer an die Stadt gewandt, darin die Lage noch einmal deutlich geschildert – unter anderem, dass sie und ihr Mann bereits vor Lea schon zwölf Jahre lang eine Rottweilerhündin in Velbert angemeldet hatten.
„Und Lea ist für ihr Alter von knapp 15 Monaten gut dabei“, sagt die Langenberger Galeristin. „Sie geht gut an der Leine und anderes mehr.“ Außerdem habe der Gebührenbescheid vom 29. Januar 2021 Corona und die Schließung der Hundeschulen berücksichtigt und nur die normale Hundesteuer verlangt. Lea sei „ihrem Alter entsprechen gut erzogen und wird auch die Prüfungen ohne Schwierigkeiten bestehen“, ist sich Doris Stevermüer sicher. „Sobald die Hundeschulen wieder geöffnet sind, werden wir auch wieder dorthin gehen.“
Stadt bleibt bei ihrer Auffassung
Die Stadt hat sich mit einer Velberter Hundetrainerin in Verbindung gesetzt: „Im Wesenstest muss der Halter den Hund abrufen können. Training ohne die Halter bringt nichts. Hunde verhalten sich ja bei verschiedenen Leuten unterschiedlich“, erläutert die, und weiter: „Einzeltraining wäre eine Option. Auch wenn man da das Sozialverhalten mit Hunden und anderen Menschen nicht erarbeiten kann.“
Nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes erläutert Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach, „bleiben wir bei unserer Rechtsauffassung, dass eine geminderte Hundesteuer nicht mehr gewährt werden kann, wenn es sich um einen Hund bestimmter Rassen gem. §10 LHundG NRW handelt, und somit ohne Nachweis eines entsprechenden Besuches einer Hundeschule die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt.“
Es sei zwar bedauerlich, dass „pandemiebedingt ein Junghundekurs zur Vorbereitung auf den Wesenstest derzeit nicht möglich ist“, so Blißenbach weiter, „hier greift dann aber aus ordnungsrechtlicher – und in der Folge auch steuerrechtlicher – Sicht der Leinen- und Maulkorbzwang.“