Velbert. Holger Engel besitzt Beerdigungsinstitute, unter anderem in Velbert. Er hat bereits einige Beisetzungen von Covid-Verstorbenen organisiert.
Stand Dienstag, 24. November 2020: Die Stadt Velbert meldet bislang 32 Todesfälle, die mit dem Coronavirus in Zusammenhang gebracht werden, in Heiligenhaus sind es 13. Bestatter Holger Engel betreibt in den beiden Städten die Beerdigungsinstitute Huben. „Ich nehme mal an, dass wir davon bislang zehn bis zwanzig Beisetzungen innerhalb des gesamten Zeitraums von März bis jetzt betreut haben“, erklärt der Unternehmer, „Gott sei Dank ist die Sterbefallrate nicht so stark angestiegen, wie mancher befürchtet hat.“
Besondere Hygienemaßnahmen bei nachgewiesener Infektion
Klar ist: Verstirbt ein Mensch, der nachweislich mit dem Coronavirus infiziert war , gilt für Engel und seine Kollegen ein besonderer Umgang mit dem Toten . „Covid-19 gilt als meldepflichtige Infektionskrankheit, hier greift dann das Infektionsschutzgesetz. Um sich selbst vor einer Ansteckung zu schützen, müssen extreme Hygienemaßnahmen eingehalten werden.“ Denn: Bei dem Covid-19 Virus wird vermutet, dass er mehrere Tage im Körper eines Verstorbenen weiterleben kann. Wird beispielsweise der Tote bewegt, kann Restatemluft aus der Lunge entweichen.
Bodybag schützt vor Ansteckung durch Verstorbenen
Aus diesem Grund wird die Person, wenn sie etwa im Krankenhaus verstorben ist, vom Pflegepersonal in einen Body Bag aus brennbarem Kunststoff, gelegt, der unmittelbar verschlossen wird. Hat der Mensch zu Hause seinen letzten Atemzug gemacht, übernehmen dies die Bestatter. „Wenn wir den Toten zu uns in unser Unternehmen gebracht haben, wird der Body Bag geöffnet und der Verstorbene von uns umgebettet. Dabei tragen wir dabei Schutzanzüge, Handschuhe und Mundschutz. Der Verstorbene bekommt ebenfalls einen in Desinfektionsmittel getauchten Mundschutz auf“, informiert Holger Engel. „So können wir die Person für die Aufbahrung zurechtmachen, ohne uns selbst einer Gefahr auszusetzen.“
Verabschiedung nach Termin
Anders als in Sterbefällen ohne meldepflichtige Infektionskrankheit, darf der Verstorbene nicht tagelang aufgebahrt werden, im Gegenteil: Eine Verabschiedung der engsten Verwandten am offenen Sarg sollte mit dem Bestatter terminiert werden. „Wir haben dann darauf zu achten, dass auch die Hinterbliebenen Mundschutz tragen und einzeln herantreten“, weiß der Bestatter, „außerdem darf der Leichnam nicht angefasst, geküsst oder umarmt werden, jeglicher Körperkontakt ist untersagt. Und wir müssen tatsächlich dann dabei sein um darauf zu achten, dass sich auch jeder daran hält. Ich weiß, wie schlimm das für viele Trauernde ist, dennoch erhält jeder an oder mit Covid -19 Verstorbener einen würdevollen Abschied.“
Normale Beisetzungsfrist von maximal zehn Tagen
Nachdem sich die engsten Angehörigen oder sehr nahe stehenden Personen verabschiedet haben, wird der Sarg endgültig verschlossen. Im Gegensatz zum Frühjahr, als auf eine schnelle Einäscherung von Coronainfizierten Verstorbenen gedrängt wurde, gilt nun wieder die normale Frist von zehn Tagen – ebenso bei einer Erdbeisetzung.
Anzahl der Trauergäste variiert
Und: Auch die Trauerhallen sind nicht mehr generell geschlossen die Anzahl der an einer Beisetzung teilnehmenden Personen wird durch die Corona Schutzverordnung geregelt. „Das entscheidet mittlerweile jeder Friedhof, wie er das handhabt. So sind etwa in der Kapelle des Nordfriedhofs 40 Personen zugelassen, in der am Waldfriedhof dagegen nur 30“, weiß Engel, „das alles sind Informationen, die wir im Rahmen der Vorbereitungen für die Hinterbliebenen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Friedhofsträgern zusammentragen und immer wieder neu aktualisiert werden.“
Keine Angst vor dem Virus
Alles in allem – so formuliert es Holger Engel – habe er keine Angst vor dem Coronavirus. es sei, vielmehr, eine Art Respekt. „Wer defintiv an dem Virus verstorben, kann ich nicht einschätzen.“ Bei vielen Personen seien aber schwerwiegende Vorerkrankungen bekannt gewesen.