Weil der Bestatterberuf in NRW nicht als systemrelevant eingestuft wurde, macht sich der Heiligenhauser Bestatter Holger Engel ernsthafte Sorgen.
Die Räume wirken modern, hell, freundlich, warmes Licht sorgt für eine angenehme Atmosphäre, zwei Ledersofas stehen im Winkel: Hier empfängt der Heiligenhauser Bestatter Holger Engel normalerweise seine Kunden. Menschen, die sich gerade in einer absoluten Ausnahmesituation befinden, kurz zuvor haben sie einen geliebten Angehörigen verloren. Manche stehen vielleicht noch unter Schock, manche hat vielleicht bereits die Realität eingeholt, gemein ist aber allen sicher eins: Der erfahrene Bestatter wird ihnen einen Teil der großen Last von ihren Schultern nehmen können, in dem er sich um den reibungslosen Ablauf der Beisetzung kümmert. Wie lange das noch so sein wird, ist allerdings unklar.
„Unser Beruf gilt nicht als systemrelevant“, bringt Holger Engel es auf den Punkt, „das ist ja nicht weiter tragisch in Bezug auf die Betreuung meines Sohnes, Schlimm ist, dass wir aus diesem Grund nicht bevorzugt bei der Versorgung mit Schutzmaterial behandelt werden – Sterilium, Handschuhe und solche Dinge.“
Noch gibt es Vorräte
Und gerade diese Materialien sind in seiner Branche unverzichtbar, in Coronazeiten noch mehr denn je. Noch hat Holger Engel in seinen beiden Bestattungshäusern Huben in Heiligenhaus und Velbert Vorräte, wie lange diese aber noch reichen, steht in den Sternen. „Wir arbeiten derzeit bei allen Trauerfällen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes. Verstorbene müssen, wie in der Vergangenheit auch, desinfiziert werden, zusätzlich wird aber nun ein mit Desinfektionsmittel getränkter Mundschutz aufgelegt.
Zusammenarbeit mit Krematorium in Rheinland-Pfalz
Das Bestattungsinstitut Huben (Inhaber Holger Engel) mit Sitz in Velbert und Heiligenhaus arbeitet mit dem Rhein-Taunus-Krematorium in Braubach-Dachsenhausen in Rheinland-Pfalz zusammen.
Angehörige können dort bei der Übergabe des Sarges zur Einäscherung anwesend sein.
Weitere Infos gibt es beim Bestattungsinstitut Huben unter 02056/585076 oder auf der Webseite des Krematoriums www.rhein-taunus-krematorium.de
An Covid-19 Verstorbene müssen zusätzlich in einen Bodybag, in dem bereits ein Tuch liegt, eingebettet werden. Darin wird der Körper eingewickelt, dann nochmals desinfiziert, bevor anschließend der Bodybag verschlossen wird und auch verschlossen bleiben muss“, erklärt Engel. Das alles fordere den Angehörigen viel Einsicht ab.
Verstorbene werden derzeit nicht aufgebahrt
„Zum einen gestaltet sich das Ankleiden mit eigener Kleidung, was vielen Angehörigen wichtig ist, als sehr schwierig, zum anderen wird auf eine Aufbahrung zum Schutz der Allgemeinheit verzichtet. Diesbezüglich gibt es die dringliche Empfehlung des Robert Koch Institutes (RKI) dazu und bislang sind wir da auch immer auf absolutes Verständnis gestoßen.“
Einäscherung vom RKI empfohlen
Das RKI aber geht noch einen Schritt weiter: Es empfiehlt bei an Covid-19 Verstorbenen die Einäscherung – und diese sollte möglichst zeitnah durchgeführt werden. „Normalerweise gilt für beide Bestattungsformen die Zehn-Tage-Regelung, das bedeutet, der Verstorbene muss innerhalb von zehn Tagen beigesetzt oder eingeäschert sein. Derzeit allerdings sollte die Einäscherung in kürzester Zeit nach Todeseintritt stattfinden und wir versuchen, dies auch gemeinsam mit dem Krematorien tatsächlich umzusetzen.“
Erstgespräche am Telefon
Seit 25 Jahren arbeitet Holger Engel als Bestatter, er liebt seinen Beruf, den Umgang mit Menschen, das Gefühl ein wenig Seelsorge, Unterstützung, Zuwendung leisten zu können. Dazu zählen für ihn vor allem auch die Erstgespräche mit den Angehörigen. „In der Form, wie wir das sonst tun, geht auch das ja nicht mehr ohne weiteres. Auch wir müssen, mit Rücksicht auf Angehörige wie auch aus unserem Verantwortungsbewusstsein gegenüber unserer Mitarbeitern, auf Verordnungen achten und diese erfüllen.“ Anstelle eines Besuches in den Institutsräumen würde in einem Telefonat geklärt, ob ein persönliches Erscheinen der Angehörigen wirklich erforderlich sei, so der 53-jährige. „Die Auswahl einer Urne bieten wir dann per Foto an, bei Särgen ist es etwas schwieriger, da möchten viele doch vor Ort das Holz sehen und auch anfassen. In solchen Fällen achten wir natürlich auf Mundschutz, auf die maximale Personenanzahl von zwei Personen und Abstand.“
Trauerfeiern unter freiem Himmel
Besonders schwierig aber sei es derzeit bei den Beerdigungen. Die Trauerhallen sind zu, Reden müssen unter freiem Himmel stattfinden, die Anzahl der Trauergäste ist auf maximal zehn begrenzt. „Wir versuchen bei all den Änderungen das Normale aufrecht zu erhalten. Der Sarg wird auch im Freien dekoriert und von sechs Sargträgern getragen, obwohl diese sich doch sehr nahe kommen“, erläutert der Bestatter. „Aber wir nehmen, bei allen Vorgaben, natürlich noch die besondere Situation einer Beisetzung wahr. Wenn wir Menschen wegschicken müssen, weil die Zahl zehn sonst überschritten wird, dann wissen wir, dass das auf besondere Art und Weise passieren muss. Das Trauern kann man den Menschen schließlich nicht einfach so nehmen.“