Ob Klassenfahrt oder Privatreise in den Herbstferien: Auch in Velbert bleibt das Thema Reisen für Schüler und Lehrer ziemlich kompliziert.
Verreisen ist in Pandemie-Zeiten ein heikles Thema. Das gilt für Klassenausflüge ebenso wie für Privatreisen. „Bei uns sind viele Klassenfahrten ausgefallen: Sechser-, Achter- und Studienfahrten“, erzählt Gabriele Commandeur, Schulleiterin des Geschwister-Scholl-Gymnasiums. „Für internationale Fahrten“, sagt sie, „hat es das Geld zurückgegeben.“ Anders bei Ausflügen innerhalb Deutschlands: „Bei einer Fahrt waren die Storno-Kosten relativ hoch. Da hat der Förderverein die Hälfte übernommen, der Rest wurde aus der Klassenkasse bezahlt.“
Land übernimmt Stornokosten bei Auslandsfahrten
Gleiches berichtet Antje Häusler, Schulleiterin der Gesamtschule Velbert-Mitte. „Wir haben alle Klassenfahrten abgesagt. Bei den Auslandsfahrten werden die Stornokosten vom Land übernommen, bei den Inlandsfahrten ist das aber nicht so einfach.“ In diesen Fällen lässt die Gesamtschule nun die Eltern entscheiden. „Wir suchen noch nach Lösungen. Die hängen aber auch von der Art der Verträge ab. Sie sind vor einem Jahr geschlossen worden, da ahnte noch keiner was von Corona.“ Häusler berichtet, einige Kollegen seien gut aus diesen Klassenfahrtsverträgen herausgekommen – andere jedoch gar nicht. „Fakt ist: Die Unternehmen verzichten nicht auf die Storno-Gebühren.“
Suche nach schulinternen Lösungen
Probleme dieser Größenordnung gab es bei der Grundschule Kuhstraße nicht. „Wir mussten bisher noch nichts absagen, außer ein paar größere Veranstaltungen, die von der Stadt organisiert werden, wie der Waldlauf“, erklärt Wolfgang Köhler, Schulleiter an der Kuhstraße. „Wir versuchen immer, schulinterne Lösungen zu finden. Zum Beispiel so, dass nur einzelne Klassen bei Veranstaltungen dabei sind. Nächste Woche gehen wir etwa mit zwei Klassen auf Fahrradtour.“ Die Schwierigkeit im Moment sei es, erklärt Köhler, nur auf Sicht planen zu können. „Unsere Planungen gehen aktuell eigentlich nur bis zu den Herbstferien, höchstens in die erste Woche danach.“ Man wisse schließlich nicht, wie sich das Pandemiegeschehen bis dahin entwickle. Eine einzige langfristige Planung gibt es derzeit an der Kuhstraße: „Für das Frühjahr ist eine Klassenfahrt geplant und auch schon durch die Schulkonferenz genehmigt worden. Wir gehen davon aus, dass sie stattfinden kann.“
Quarantäne nach Reise in Risikogebiete
Ein komplizierteres Thema als die Klassenfahrten sind private Reisen von Schülern und Lehrkräften. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dazu am 30. September ein Schreiben an die Schulen verschickt, das unserer Redaktion vorliegt. Dort heißt es: „Schülerinnen und Schüler müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten.“ Ein derartiges Verhalten – so heißt es in dem Schreiben weiter – stelle einen „schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule“ dar.
Für Lehrer ist die Handlungsempfehlung noch etwas drastischer formuliert: „In der aktuellen Pandemie-Situation ist dringend anzuraten, dass Lehrkräfte ihre Urlaubsplanungen ins Ausland überprüfen. […] In deren eigenem Interesse muss diesen Personen dringend abgeraten werden, eine Urlaubsreise in eine als Risikogebiet ausgewiesene Region anzutreten, wenn nach Rückkehr die notwendige Quarantäne nicht bis zum Schulstart nach den Ferien beendet werden kann.“
Reisen können nicht verboten werden
Das hat auch Schulleiter Köhler mit seinem Team besprochen: „Alle wissen natürlich, dass sie nicht in Risikogebiete fahren sollen. Wenn sie in Quarantäne müssen, dann so, dass sie rechtzeitig wieder da sind.“ Verbieten kann den Lehrern ihre Reisen jedoch niemand, wie das Schulministerium informiert: „Private Reisen ins Ausland können als außerdienstliches Verhalten dienst- und arbeitsrechtlich nicht untersagt werden.“ Aber, heißt es dort weiter, „bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet können dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen - bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst auch der Verlust der Bezüge - grundsätzlich in Betracht kommen, wenn wegen der Quarantänepflicht die Dienstpflicht nicht rechtzeitig wieder aufgenommen werden kann“. Heißt im Klartext: Wenn Lehrer unentschuldigt fehlen, weil sie ihre Quarantäne absitzen, müssen sie mit Gehaltseinbußen rechnen.