Essen. Heil Hitler hatte er gerufen, Polizisten beschimpft. Jetzt gab sich der Essener reumütig. So entschied das Amtsgericht.

Randaliert hatte er, den Hitlergruß gezeigt und Polizeibeamte beschimpft. Doch weil er sich im Strafprozess vor dem Amtsgericht Essen reumütig zeigte, bekam er eine vergleichsweise milde Strafe. Richterin Catharina Braucksiepe verurteilte den 34-jährigen Essener am Donnerstag zu sieben Monaten Haft mit Bewährung.

Verteidigerin Eva Berger hatte sich zu Prozessbeginn bemüht, die Tat des Mandanten als Ausnahmesituation darzustellen. Kurz zuvor habe dieser nämlich erfahren, dass seine frühere Freundin, Mutter seiner kleinen Tochter, sich mit einem anderen Mann getroffen habe. Das habe ihn so erschüttert, dass er wieder einmal getrunken habe.

"Heil Hitler" gerufen

"Es liest sich furchtbar", kommentierte Richterin Braucksiepe die Anklage. Am 26. Januar hatte der Angeklagte kurz nach Mitternacht und offenbar betrunken vor einem Kiosk in Frohnhausen den Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler" gerufen. "Alle Ausländer müssen sterben", soll er zudem gesagt haben. Mit einem anderen Kioskbesucher kam es danach zur Prügelei.

Auch von der Polizei hatte er sich nicht beruhigen lassen. Eine Passantin hatte er noch verfolgt, so dass sie stürzte. Noch im Prozess war zu spüren, wie sehr sie unter der Tat litt. Polizisten beschimpfte er noch als Schlampe, als Bullenschweine, wünschte außerdem "Salafisten den Tod".

Alkohol verdrängt die Erinnerung

"Ich bereue die Tat zutiefst", sagte er vor Gericht. Er könne aber nur schwer etwas dazu sagen: "Ich war ziemlich betrunken." Erst nach zwei Tagen habe der Kioskbesitzer ihm erzählt, was passiert sei. Ihn hatte er nämlich gefragt, "ob ich Mist gebaut habe".

Mittlerweile habe er sich gelöst von der rechten Szene, zu der er im Fanblock von Rot-Weiss Essen gehört habe, versicherte er. Reuig zeigte er sich weiter: "Das war totaler Mist. Ich weiß nicht, warum ich darin zurückgefallen bin. Ich stehe da nicht hinter." Auf Frage der Richterin bekräftigte er: "Was im Krieg passiert ist, ist das Schlimmste."

Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, Verwenden von Zeichen verfassungswidriger Organisationen und anderer Delikte ersparte ihm diese Reue nicht. Die Richterin rechnete ihm aber strafmildernd seine Alkoholisierung und seine mittlerweile vorhandene Einsicht an. So kam der 34 Jahre alte Angeklagte trotz seiner Vorstrafen noch zu einer Bewährungsstrafe. Der Angeklagte zeigte sich zufrieden und nahm das Urteil an.