Essen. Er hatte sich falsch verhalten, ein Polizist ermahnte ihn. Da schimpfte der Essener über “Scheißkanaken“. Jetzt muss er eine Geldstrafe zahlen.

Einsichtig oder schuldbewusst war er nicht. Dabei war es der 66 Jahre alte Rentner, der mit dem Fahrrad auf dem Gehweg im Essener Ostviertel gefahren und deshalb von der Polizei ermahnt wurde. Doch sofort ließ er eine Schimpfkanonade los über "Scheißkanaken, die sich hier alles erlauben dürfen". Jetzt muss er 800 Euro Geldstrafe zahlen - wegen Volksverhetzung.

Der Essener Amtsrichter Pierre Sprenger lässt den Angeklagten erst einmal erzählen, wie sich dessen Leben gestaltet habe. Aber das ufert aus. Der 66-Jährige erzählt, dass er seit 2016 "zwangsverrentet" sei "nach 14 Jahren Hartz IV". Das liege an "Herrn Schröder und Herrn Müntefering", die es den Arbeitgebern leicht gemacht hätten. Politik ist sein Thema: "Die AfD ist die einzige Partei, die sich die Probleme der Menschen anhört."

Zwei Grundschulen und sechs Gymnasien

Einen Beruf gelernt hat er nie, einen Schulabschluss auch nicht. Er holt wieder weit aus, erzählt von "zwei Grundschulen, sechs Gymnasien und Privatinternaten", die er besucht habe.

Dabei geht es vor dem Amtsgericht um die wüsten Ausländerbeschimpfungen. Er sei erregt gewesen, sagt er. "Blutdruck 180 zu 110." Denn morgens sei er zweimal umgefahren worden: "Von Ausländern, die mich auch noch als Scheißdeutschen beschimpft haben." Zum Polizisten habe er lediglich gesagt: "Die Kanaken dürfen sich alles erlauben." Und diesen Ausdruck höre man ja "in fast jeder Talkshow, in Comedys".

Polizist hört den "Kanaken"-Spruch

Der 42 Jahre alte Polizist macht eine ruhige Aussage. Er habe den Mann freundlich gebeten, das Rad zu schieben oder auf der Straße zu fahren. Da habe der aber schon angefangen zu schimpfen. Neben dem "Kanaken-Satz" hatte sich der Beamte damals noch weitere Sprüche notiert: "In Deutschland läuft vieles schief. Das wird sich bald ändern." Und: "Die AfD ist mir sicher nicht egal."

Nach der Aussage des Polizisten korrigiert der Angeklagte sich: "Es war mein Fehler. Es tut mir leid." Er habe das als Bagatelle abgetan, "bis der Strafbefehl kam". Gegen diesen hatte er Einspruch eingelegt, und Richter Sprenger empfiehlt jetzt, den Einspruch zurückzunehmen: "Wenn ich ein Urteil mache, kann es auch teurer für Sie werden."

Der Rentner jammert noch ein wenig herum, dass die Strafe "für so'n Spaß" zu hoch ausfalle ("Das ist mein Ende!"), doch der Richter macht deutlich, dass so Sprüche kein Spaß sind und verweist auf eine mögliche Ratenzahlung. Und so nimmt der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.