Velbert-Mitte. . Auf dem 26 Hektar großen Areal „Große Feld“ will die Stadt Velbert nunmehr nur Gewerbe ansiedeln. Nachfrage ist seit Jahren stabil und stetig.
Ein Gefühl für die Größe und Ausdehnung der Röbbeck zu bekommen, das fällt bei einer Fahrt durch das bestehende Gewerbegebiet nicht schwer. Gut 100 Hektar sind es. Demgegenüber umfasst das benachbarte Areal Große Feld südlich der Langenberger Straße lediglich ein Viertel; vor allem aber soll es nunmehr ein reines Gewerbegebiet werden. Das kündigte Dirk Lukrafka im Gespräch mit der WAZ an, der zudem unterstreicht, dass es sich um kein Naturschutzgebiet handele, sondern um eine „intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche“.
Grün entlang der Straßen und begrünte Dächer
Der Charakter des projektierten Gewerbegebietes, so der Bürgermeister weiter, werde gegenüber der Röbbeck ein völlig anderer sein und es werde ökologisch einen höheren Wert haben. Vorgesehen seien mehr Grün entlang der Straßen, Fußwege, begrünte Dächer und Gehölzinseln. „Es wird aber kein ruhiges Wandergebiet“, sagt die Stadtplanerin Heike Möller, „es wird natürlich schon ein Gewerbegebiet.“
Weit mehr als 200 Stellungnahmen ausgewertet
Im Entwurf der Offenlage vom Januar seien im Zentrum des Areals in der Tat planungsrechtlich Bereiche als GI – also Industriegebiet – ausgewiesen gewesen, so Möller. Aufgrund der „schallschutzrechtlichen Einschränkungen“ würden diese jetzt jedoch ebenfalls als Gewerbegebiet ausgewiesen. Nach Auskunft der Planungsamtsleiterin ist dieser Schritt nicht zuletzt auch ein Ergebnis bzw. eine Konsequenz der Auswertung der 148 Stellungnahmen zum Bebauungsplan- sowie rund 80 weiteren zum parallel laufenden Flächennutzungsplanverfahren. Vieles von dem, was Träger öffentlicher Belange und Bürger vorgetragen hätten, doppele sich teils und wiederhole sich.
Wegen der nunmehr fälligen erneuten Offenlage ist eine Sondersitzung terminiert: Am 10. Juli beraten BZA Mitte, Wirtschaftsförderungs- sowie Umwelt- und Planungsausschuss in gemeinsamer Runde. Wenn der Satzungsbeschluss zum Jahreswechsel unter Dach und Fach sei und der Plan Rechtskraft habe, sagt Jörg Ostermann zur Zeitschiene, könnten die Technischen Betriebe Velbert (TBV) im Sommer 2020 mit der Erschließung beginnen. Es gebe keine Schätzungen der Stadt, die über die bisherige TBV-Kalkulation – 8,6 Millionen Euro für Straßen und 10,5 fürs Kanalnetz – hinausgingen. Der Baudezernent zu den von der BI Große Feld genannten 40 Millionen: „Das kann nur eine Behauptung sein.“ Laut Ostermann ist auch kein städtischer Grund bei Gut Stock „an einen Investor verramscht“ worden: „Die Flächen gehören immer noch uns.“
Im Areal steckt ein Potential von jährlich zwei Millionen Euro
Heike Möller zufolge umfasst das Areal Große Feld brutto 26 Hektar. Davon seien – nach Abzug der Erschließungs- und Ausgleichsflächen – ungefähr 17 Hektar gewerblich nutzbar. Wenn der Flächennutzungsplan vor Ort beschlossen sei, müsse er noch von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden. „Das wird seinen Weg gehen“,meint sie, „zumal die Flächen ja schon im Regionalplan der Bezirksregierung dargestellt sind.“ Man entwickele ein solches Gewerbegebiet nicht aufgrund Ad-Hoc-Anfragen, sondern weil man den Bedarf über Jahre ermittelt habe: „Der ist immer da, es gibt eine stetige Nachfrage.“ Mit Sicht auf Velbert spreche die Bezirksregierung in ihrem auf zwei Dekaden angelegten Regionalplan von einem Gewerbeflächenbedarf in Höhe von 62 Hektar. Davon könne man aber nur 32 schon im Bestand abbilden. „Wir haben keine größeren zusammenhängenden, frei verfüg- und vermarktbaren Flächen“, ergänzt Ostermann, „bis auf einen Hektar an der Industriestraße.“ Betrachte man die Grund- und Gewerbesteuer, so stecke in dem Areal Große Feld ein Potential von jährlich zwei Millionen Euro: „Das ist schon ne ziemlich ordentliche Rendite.“
20 Interessenten
Das Unternehmen R+M de Wit, das nunmehr nach Heiligenhaus umziehe, habe „definitiv Interesse an 22.000 bis 25.000 Quadratmetern gehabt“, berichtet der Beigeordnete. „Es konnte aber nicht darauf warten, bis wir soweit sind.“ Die Stadt Velbert führe eine Liste mit „gut 30 Interessenten“, darunter zwei mit Bedarf von mehr als zwei Hektar. Firmen, die vor Ort verlagern, expandieren oder einen zweiten Standort wollten sowie solche von außerhalb, die sich hier ansiedeln wollten. Man sei dabei nachzuhaken, 20 hätten ihr Interesse bereits bekräftigt.
Gewerbesteuer ist die größte Einnahmequelle
Aktuell habe man mit weit mehr als 30.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den stärksten Wert seit drei Jahrzehnten, sagt Dirk Lukrafka. Und das allen Unkenrufen zum Trotz, dass verlagert oder ins Ausland gegangen werde. „Die Betriebe sagen deutlich, wir beschäftigen Menschen in Velbert.“ Und sie würden hier neue Arbeitsplätze schaffen. Die Gewerbesteuer sei wieder die größte Einnahmequelle der Stadt, und sie sei auch die entscheidende Größe für alles andere in Velbert. „Die Bedenken und Sorgen derer, die dort direkt wohnen, können wir gut verstehen“, versichert Jörg Ostermann, „aber letztlich müssen wir das Gemeinwohl im Auge behalten.“
So groß sind die Parzellen im geplanten Gewerbegebiet
Die Stadt möchte auf dem Areal Große Feld ein Gewerbegebiet entwickeln, eine Bürgerinitiative will das verhindern. Die Diskussion wird teils hitzig geführt – und das auch nicht immer ganz korrekt. Wir haben ein paar Daten und Fakten gesammelt.
Wie viel Platz hätten Investoren überhaupt?
Die ausgewiesenen Baufenster im Plangebiet sind zwischen 0,7 und 8 Hektar groß, erläutert die Stadt Velbert. Das sind umgerechnet zwischen 7000 und 80.000 Quadratmeter. Diese Baufenster seien „nachfrageabhängig im Rahmen der Entwicklung des Geländes in einzelne Baugrundstücke zu unterteilen“, heißt es weiter. „Welche Größe diese dann jeweils haben werden, ergibt sich aus dem individuellen Bedarf des Gewerbebetriebes in Kombination mit einer sinnvollen Grundstückseinteilung des jeweiligen Abschnitts.“
Unterschied zwischen Gewerbe- und Industriegebiet
In Gewerbegebieten nach Paragraph 8 der Baunutzungsverordnung sind grundsätzlich Gewerbebetriebe aller Art zulässig. Heißt: Es ist ein sehr breites Spektrum von unterschiedlichen Betrieben zulässig. Dabei handelt es sich um sehr leise, also nicht störende Unternehmen (z. B. Dienstleistung, Forschung/Entwicklung,öffentliche Verwaltung), aber es kann sich auch – sofern es die Nutzung im Umfeld des Gewerbegebietes zulässt – um laute bzw. stark emittierende und somit potentiell belästigende Betriebe handeln. Weiteres Merkmal ist – in Abgrenzung zum Industriegebiet – , dass es vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dient (u. a. auch Lagerhäuser/-hallen und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke).
Im Gewerbegebiet ist das Spektrum größer
Industriegebiete nach § 9 Baunutzungsverordnung dienen ausschließlich der Unterbringung von Betrieben, die in den anderen Baugebieten unzulässig sind – also den besonders lauten bzw. emissionsträchtigen Betrieben. Somit ist das mögliche Nutzungsspektrum bzw. der mögliche Unternehmensmix deutlich eingeschränkter als in Gewerbegebieten.
Zusammenfassend: Das Spektrum der zulässigen Betriebe im Gewerbegebiet ist insgesamt höher ist als im Industriegebiet. Für die Zulässigkeit von Betrieben – insbesondere von lauten bzw. stark emittierenden – sind nach Auskunft der Stadt allerdings die (schutzwürdigen) Nutzungen in der Umgebung wichtigere Kriterien als die planungsrechtliche Ausweisung als Gewerbe- oder Industriegebiet.