Velbert-Mitte. Die Stadtgalerie Velbert ist noch nicht abgenommen. Der Ausgang des Rechtsstreits mit der Stadt ist ungewiss, die Galerie bleibt geöffnet.
Die Verwaltungsspitze hat im Stadtrat auch über den aktuellen Stand des Bauordnungsverfahrens in Sachen „Stadtgalerie Velbert“ berichtet. Das geschah allerdings nicht in Gänze in der öffentlichen Sondersitzung. Die eine oder andere weitere Information werde er noch im nichtöffentlichen Teil geben, kündigte Jörg Ostermann an und verwies auf das schwebende Verfahren.
An der Eröffnung bewusst nicht teilgenommen
Die Stadtgalerie beschäftigte ihn bereits seit seinem Dienstantritt, sagte der Baudezernent und führte aus, dass sie – nach mehrfacher Terminverschiebung – am 16. Mai ohne Zustimmung zu einer vorzeitigen Nutzung eröffnet worden sei. Deshalb habe man an der offiziellen Eröffnung auch nicht teilgenommen, ergänzte Bürgermeister Dirk Lukrafka. Am Tag darauf, so der Beigeordnete weiter, habe man dann eine Nutzungsuntersagungsverfügung erlassen und übermittelt.
Fehlalarme sind nichts außergewöhnlich
Die Klage des Bauherrn – Investor und Betreiber ist der Düsseldorfer Projektentwickler „Concepta“ – gegen diese Untersagung sei nicht erfolgreich gewesen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe jedoch auch entschieden, dass ein so genanntes Vollstreckungshindernis vorliege. Hiergegen habe die Stadt wiederum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben. „Die Stadtgalerie ist nicht fertig, nicht abgenommen“, sagte Jörg Ostermann. Bislang habe es vier Fehlalarme gegeben, das sei jedoch nichts Außergewöhnliches bei solch komplexen Anlagen.
Sicher hinein und auch wieder sicher raus
Nach Auskunft des Baudezernenten hat der Bauherr ein Brandschutzkonzept für die Immobilie vorgelegt. Mit Hinweis auf die der Stadtverwaltung vorliegenden Aussagen der Brandschutzsachverständigen machte der Dezernent deutlich, dass seiner Einschätzung nach aus brandschutztechnischer Sicht beim derzeitigen Betrieb der Stadtgalerie keine Gefahr für Leib und Leben bestehe. „Jeder kann das Gebäude sicher betreten und wird es auch wieder sicher verlassen können.“
Unterlagen füllen 50 Aktenordner
Ein genauer Zeitpunkt, wann eine vorzeitige Nutzung genehmigt werde bzw. die Bauabnahme erfolge, könne derzeit nicht genannt werden, so Ostermann. Hierfür fehlten noch einige Voraussetzungen, zudem sei die intensive Prüfung der umfangreichen Antragsunterlagen nicht abgeschlossen. Er sprach von 50 Aktenordnern.